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VVL will Rechnung stellen - VBL eher zuwarten
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 03.07.2020. Bild: Keystone
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Streit um Rückzahlung Luzerner Verkehrsverbund will 16 Millionen, VBL sträuben sich

  • Die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) halten zu viel bezogene Abgeltungen in der Höhe von 16 Millionen Franken vorläufig zurück.
  • Der Verkehrsverbund droht damit, durchzugreifen. Das Geld solle spätestens Ende Jahr an Kanton und Gemeinden zurückfliessen.

Solange eine Untersuchung läuft, wollen die VBL dieses Geld noch nicht an den VVL zurückzahlen. Der VVL erwartet dies jedoch bis Ende Jahr. Sonst würde er sich weitere Schritte vorbehalten, schreibt der Verbund in einer Mitteilung.

Hintergrund ist der Vorwurf, dass die VBL zwischen 2010 und 2017 mittels sogenannter kalkulatorischer Zinsen zu hohe Abgeltungen in der Höhe von rund 16 Millionen Franken bezogen haben. Der VVL forderte das Geld zurück, die VBL willigten wenige Tage später ein.

In der Folge habe der VVL eine Vereinbarung ausgearbeitet, in der unter anderem die Modalitäten für die Rückzahlungen geregelt seien. Die VBL hätten es nun aber abgelehnt, diese zu unterzeichnen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Rückzahlung erst nach politischer Untersuchung

Sie berufen sich demnach unter anderem auf eine noch ausstehende externe Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission GPK des städtischen Parlaments und des Luzerner Stadtrates in der Sache. Der VVL halte an seinen Forderungen fest und erwartet einen zeitnahen Abschluss der Vereinbarung.

Sollte wider Erwarten keine Vereinbarung zustande kommen, behalte sich der Verbundrat weitere Schritte vor. Die Rückzahlung an Kanton und Gemeinden soll in jedem Fall noch in diesem Jahr erfolgen. In einem ersten Schritt werde man den Verkehrsbetrieben der Betrag von 16 Millionen Franken in Rechnung stellen.

Entlastung verweigert

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass die Generalversammlung der VBL AG im Mai dem Verwaltungsrat die Décharge für das Geschäftsjahr 2019 verweigert hatte. Die Luzerner Stadtregierung als Eigentümervertretung machte dies in ihrer Antwort auf eine dringliche Interpellation publik.

Die Entlastung könne dem Gremium erst erteilt werden, wenn die externen Abklärungen rund um die Rückführung zu hoher Abgeltungen abgeschlossen seien.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 3.7.2020, 17:30 Uhr;

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