Nach dem Absturz einer Transportseilbahn in Innerthal mit zwei Todesopfern im Jahr 2013 hat das Bezirksgericht March einen Angestellten der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden. Den Seilbahnbesitzer sprach es frei.
In beiden Punkten schuldig
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann, der die Seilbahn bediente, sei in beiden Punkten schuldig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Laut dem Urteil wurde er zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 20 Franken verurteilt.
Zudem muss der heute rund 70-jährige Deutsche den Angehörigen der Opfer Schadenersatz und Genugtuungen von mehreren 10'000 Franken bezahlen. Das Gericht folgte bei den Tatbeständen der Anklage, das Strafmass setzte es leicht herunter.
Der zweite Beschuldigte, der heute rund 40-jährige Eigentümer der Bahn aus der Region, wurde in sämtlichen Punkten freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Begründung folgt im Dezember.
Keine technischen Mängel
Die Staatsanwaltschaft war zum Schluss gekommen, dass die beiden Männer den tödlichen Unfall verschuldet haben. Der Arbeiter habe die nicht für Personentransporte bestimmte Seilbahn in Betrieb gesetzt und fehlerhaft bedient, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sein Chef habe seinerseits den Arbeiter mangelhaft instruiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach dem Unglück bekannt gegeben, dass an der Bahn keine technischen Mängel vorlagen. Die Bahn war nicht für Personentransporte zugelassen.
Die Ermittlungen in dem Fall dauerten rund drei Jahre. Sie umfassten aufwendige Untersuchungen mit Einvernahmen, technischen Untersuchungen und die Erstellung von Gutachten.