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Männer und Frauen bergen eine verunglückte Transportseilbahn in einem steilen Waldstück.
Legende: August 2013: Nach dem Bahnunglück in Innerthal bergen Spezialistinnen und Spezialisten die verunglückte Transportkiste. Kantonspolizei Schwyz

Zentralschweiz Nach tödlichem Bahnunglück in Innerthal: Zwei Männer angeklagt

Nach dem Absturz einer Transportseilbahn 2013 in Innerthal (SZ) mit zwei Toten müssen sich der Eigentümer und ein Angestellter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Das Unglück ereignete sich am Samstag, 3. August 2013: Gegen 11:45 Uhr stieg ein Ehepaar samt kleiner Tochter in Innerthal im Kanton Schwyz auf eine Transportbahn. Sie wollten von der Alp Bärlaui auf 1290 Metern über Meer talwärts zum Wägitalersee fahren. Dabei wurde die Transportkiste immer schneller, entgleiste und kollidierte mit einem Masten. Nach rund 900 Metern stürzte die Gondel in steiles Waldgebiet ab.

Beim Unglück verloren ein 38-jähriger Schweizer und seine 31-jährige Frau, eine kanadisch-ägyptische Doppelbürgerin, ihr Leben. Deren 16 Monate alte Tochter überlebte den Absturz mit mittelschweren Verletzungen. Die Familienmitglieder waren nach Angaben der Polizei als Tagestouristen in dem Gebiet unterwegs.

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Fehlerhafte Bedienung

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks March reichte nun beim Bezirksgericht Klagen gegen zwei Männer ein, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Beim einen Beschuldigten handelt es sich um den 38-jährigen Eigentümer der Transportseilbahn. Er stammt aus der Region. Der andere Beschuldigte ist ein 68-jähriger Alpmitarbeiter. Der Deutsche hatte die Bahn bedient. Welche Strafe die Anklage fordert, will sie erst bei der Gerichtsverhandlung bekannt geben, sagte Patrick Fluri, Leitender Staatsanwalt, auf Anfrage von Radio SRF.

Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die beiden Männer den tödlichen Unfall verschuldet haben. Der Arbeiter habe die nicht für Personentransporte bestimmte Seilbahn in Betrieb gesetzt und fehlerhaft bedient. Dessen Chef habe seinerseits den Arbeiter mangelhaft instruiert.

Keine technischen Mängel

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach dem Unglück bekannt gegeben, dass an der Bahn keine technischen Mängel vorlagen. Die Bahn war nicht für Personentransporte zugelassen.

Die Ermittlungen in dem Fall dauerten rund drei Jahre. Dazu gehörten laut Auskunft von Staatsanwalt Patrick Fluri aufwendige Untersuchungen mit Einvernahmen, technischen Untersuchungen und die Erstellung von Gutachten. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.

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