Eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen Mordes erscheine angemessen, heisst es im am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichtes in Lausanne. Damit bestätigt das höchste Gericht das Urteil des Aargauer Obergerichtes und lehnt die Beschwerde des Verurteilten ab.
Das Obergericht habe sein Urteil genug ausführlich begründet, befindet das Bundesgericht. Der Beschwerdeführer bringe nichts vor, das die Strafzumessung als rechtswidrig erscheinen lasse. Der heute 46-Jährige muss also definitiv für 18 Jahre ins Gefängnis für den brutalen Mord an seiner Ehefrau.
Das Bezirksgericht Rheinfelden hatte den Mann im Februar 2016 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Gericht blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin. Sie forderte 20 Jahren wegen Mordes. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren - wegen Totschlags.
Die Staatsanwältin zog das erstinstanzliche Urteil an das Obergericht weiter. Das Obergericht verurteilte den Mann im vergangenen April wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Als Facebook-Freundin ausgegeben
Der Mann hatte am Pfingstmontag 2013 die getrennt von ihm lebende Frau in deren Wohnung brutal getötet. Er schlug den Kopf seiner 38-jährigen Frau gegen die Wand und gegen den Boden. Die Frau starb an den Folgen eines schweren Schädelhirntraumas.
Vor der Tat hatte der eifersüchtige Mann seine Frau auf der Social-Media-Plattform Facebook ausspioniert. Er eröffnete unter fingiertem Namen ein Profil. Er gab sich als Facebook-Freundin aus und erschlich sich auf diese Weise das Vertrauen der Frau. Der Mann litt gemäss eines Gutachtens an verschiedenen psychischen Störungen.
Der Mann meldete sich noch am Tag der Tat auf dem Polizeiposten Rheinfelden und gestand, seine Frau getötet zu haben. Die ausgerückte Polizeipatrouille und ein Ambulanzteam konnten am Tatort nur noch den Tod der Ehefrau feststellen.