- Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilt den Angeklagten wegen Mord zu lebenslanger Haft mit anschliessender Verwahrung.
- Er soll seine langjährige Geliebte erschlagen haben.
- Der heute 62-jährige Beschuldigte hat die Tat vor Gericht bestritten.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte soll am Pfingstsamstag 2016 bei der See-Rhein-Badi in Tägerwilen TG seine in Konstanz wohnhafte 38-jährige Geliebte gewürgt und mit einem Stein erschlagen haben. Am Tag darauf wurde die Leiche von einer Spaziergängerin entdeckt.
Frühes Geständnis
Schon drei Tage nach der Tat war der Angeklagte festgenommen worden. Zu Beginn der Untersuchungen gestand er die Tat und schilderte deren Hergang. Später nahm er sein Geständnis zurück. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Urteil des Bezirksgerichts entspricht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.