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Toter im Zürcher Seefeld Den beiden Angeklagten droht lebenslängliche Haft

  • Der 26-jährige Mann, der 2016 im Zürcher Seefeld einen Passanten getötet hat, und sein 38-jähriger Komplize sind wegen Mordes angeklagt.
  • Die beiden hatten in einem Erpresser-Brief angekündigt, ein zufälliges Opfer zu töten und ihre Freilassung gefordert.
  • Die Angeklagten kannten sich aus der Strafanstalt Pöschwies. Der Jüngere wollte aus seinem Hafturlaub nicht mehr zurückkehren und seinen Mitinsassen freipressen.
  • Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft spricht von einem aussergewöhnlich aufwändigen Fall.

Die beiden Männer werden wegen Mord, strafbaren Vorbereitungshandlungen zu mehrfachem Mord, versuchter Befreiung von Gefangenen, Irreführung der Rechtspflege sowie mehrfachem versuchten Vergehen gegen das Waffengesetz angeklagt. Ihnen droht lebenslängliche Haft.

Obwohl der 26-jährige Mann die Tötung vor längerem gestanden hat, kommt es erst jetzt zur Anklage. «Die Untersuchung war sehr aufwändig, so einen Fall habe ich noch nie erlebt», sagt der zuständige Staatsanwalt Adrian Kägi zum «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».

Der damals 23-jährige Mann war auf Hafturlaub, als er am 30. Juni 2016 in der Nähe des Bahnhofs Tiefenbrunnen auf einen Mann einstach. Das 42-jährige Opfer starb vor Ort. Der Häftling flüchtete und kehrte nicht ins Pöschwies zurück. Nach monatelanger Fahndung konnte er im Januar 2017 verhaftet werden.

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