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Indische Touristen am Rheinfall.
Legende: Schaffhausen will mehr Touristen - wie hier am Rheinfall - anlocken. Das kostet allerdings. SRF

Tourismus Ostschweiz SH: Der Kantonsrat zeigt Wohlwollen für die Tourismusförderung

Das neue Tourismusgesetz im Kanton Schaffhausen ist auf gutem Weg. Das Parlament hat es durchberaten und die Tourismusförderung auf eine neue finanzielle Grundlage gestellt. Der Kanton beteiligt sich weniger stark als bisher, die Gemeinden müssen mitzahlen, neu eingeführt wird eine Kurtaxe.

Vor einem Jahr war die Tourismusförderung in Schaffhausen ein einziger Scherbenhaufen: Das Volk hatte es abgelehnt, dass der Kanton jedes Jahr fast eine halbe Million Franken in den Tourismus steckt. Der Organisation Schaffhauserland Tourismus brach damit ein Grossteil der Finanzierung weg; sie strich Stellen und musste Leistungen kürzen.

Alle Gemeinden sind beitragspflichtig

Nun hat der Schaffhauser Kantonsrat ein neues Tourismusgesetz beraten. Es sieht mit 250'000 Franken nur noch halb so hohe Beiträge des Kantons vor. Dafür ist die geplante Kurtaxe mit 2.50 Franken pro Gast und Übernachtung etwas höher als in der ursprünglichen Vorlage.

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Geblieben ist der Grundsatz, dass sich alle Schaffhauser Gemeinden mit 2 bis 4 Franken Pro Einwohner beteiligen müssen. Vor allem dieser Punkt gab im Parlament zu reden. Einzelne Mitglieder der SVP und der Jungfreisinnigen wehrten sich gegen diesen «Zwang». Eine Mehrheit des Rats sah es aber anders. In irgend einer Form würden sämtliche Gemeinden vom Tourismus profitieren, betonte Volkswirtschaftsdirektor Ernst Landolt (SVP).

Die Schmerzgrenze bei den Kurtaxen

SVP-Kantonsrat Samuel Erb regte an, statt die Beitragspflicht für die Gemeinden einzuführen, lieber die geplante Kurtaxe auf 3.50 Franken zu erhöhen. Doch fand diese Forderung keine Mehrheit. Beat Hedinger (FDP), der gleichzeitig Chef von Schaffhauserland Tourismus ist, hatte eindringlich vor einer weiteren Erhöhung gewarnt: In den Nachbarkantonen sei die Kurtaxe tiefer. Da werde eine Schmerzgrenze überschritten.

Das Tourismusgesetz muss nun noch einmal überarbeitet werden, kommt dann zur Schlussabstimmung in den Kantonsrat, bevor das Volk erneut das letzte Wort haben wird.

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