Im Kanton Basel-Stadt werden die Voraussetzungen für den Einsatz von Gummigeschossen durch die Polizei nicht verschärft. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine Motion mit dieser Forderung knapp abgelehnt. Der Vorstoss von Tonja Zürcher (Basta) verlangte von der Regierung eine Änderung des Polizeigesetzes. Dies mit dem Ziel, den Einsatz von Gummischrot in Basel klarer zu regeln - und schwere Verletzungen zu verhindern.
Bekämpft wurde die Motion von SVP, FDP, LDP und GLP. Der Einsatz von Gummigeschossen sei im Kanton Basel-Stadt schon heute ausreichend reglementiert, wurde argumentiert. Zudem werde die Polizei in der Handhabung ausgebildet und trainiere diese Einsätze regelmässig. Ausserdem sei eine direkte Konfrontation von Polizisten und Störern, die mit dem Einsatz von Gummigeschossen verhindert werden könne, viel gefährlicher.
Mehrere Menschen verloren das Augenlicht
Die FDP warf der Motionärin vor, mit dem Vorstoss die Arbeit der Polizei zu erschweren und es gewaltbereiten Demonstranten leichter machen zu wollen. Dem links-grünen Lager ging es dagegen um die Gefahr, die von Gummigeschossen ausgeht. Es brauche bessere Regeln, weil die in manchen europäischen Ländern bereits verbotenen Gummigeschosse verheerend seien. Schon mehrere Menschen in Basel hätten durch sie das Augenlicht verloren, gab die SP zu bedenken.
Gummigeschosse seien keine harmlosen Waffen, welche die Polizei leichtfertig einsetze, sagte Sicherheitsdirektor Baschi Dürr. Von ihnen würde erst Gebrauch gemacht, wenn es kein milderes Mittel gebe. Ein generelles Problem sei seiner Ansicht nach in dieser Frage aber nicht festzustellen, sagte Dürr weiter, erklärte sich dennoch zur Entgegennahme der Motion bereit. Das Parlament entschied letztlich aber anders. Mit 47 gegen 45 Stimmen wurde die Motion abgelehnt.