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Trotz Volksabstimmung Biberister Gemeinderat kann doch Tempo 30 einführen

  • Im September 2017 haben die Biberister Stimmbürger an der Urne Nein gesagt zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in zwei Quartieren.
  • Im Dezember 2017 hat die (schlecht besuchte) Gemeindeversammlung trotzdem Geld bewilligt für die Einführung von Tempo 30.
  • Die Solothurner Regierung hat nun entschieden: Der Gemeinderat darf alleine bestimmen, wo Tempo 30-Zonen eingeführt werden. Die Urnenabstimmung hätte es gar nicht geben dürfen.

Seit Monaten wird in Biberist über Tempo 30 gestritten. Dabei wäre das gar nicht nötig. Die Solothurner Regierung hält jetzt nämlich klar fest: Für die Einführung von Tempo 30-Zonen ist allein der Gemeinderat zuständig.

Dass im September 2017 an der Urne über die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in zwei Quartieren entschieden wurde, war also juristisch gesehen unnötig. Abgestimmt wurde wegen einer Motion. Das Anliegen der Motionäre wäre aber gar nicht motionsfähig gewesen, sagt die Regierung nun.

Auch dass im Dezember 2017 die Gemeindeversammlung über einen Budget-Posten für die Einführung von Tempo 30 in der Höhe von 20'000 Franken abgestimmt hat, war unnötig. Der Gemeinderat könne in eigener Kompetenz über Beträge bis zu 250'000 Franken entscheiden, hält die Regierung fest. Sogar wenn der Kredit abgelehnt worden wäre, dürfe der Gemeinderat Tempo 30-Zonen einführen.

Ich bin froh, haben wir juristisch Recht bekommen.
Autor: Stefan Hug Gemeindepräsident Biberist

Den Streit angeheizt hat der Umstand, dass das Volk an der Urne gegen Tempo 30 gestimmt hat, sich an der (schlecht besuchten) Gemeindeversammlung dann aber für Tempo 30 ausgesprochen hat.

Das eine habe mit dem anderen nichts zu tun, hält jetzt allerdings die Regierung fest. An der Urne sei es um die flächendeckende Einführung von Tempo 30-Zonen gegangen. An der Versammlung sei es dann aber um eine punktuelle Einführung von Tempo 30-Zonen gegangen (ohne Sammelstrassen).

Von dieser Argumentation hält Markus Grütter nicht viel. Der Biberister Ex-Kantonsrat hatte bei der Regierung Beschwerde eingereicht gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung.

Das ist eine Veräppelung der Stimmbürger.
Autor: Markus Grütter machte Beschwerde gegen die Gemeinde

«Juristisch mag das vielleicht richtig sein, was die Regierung nun entschieden hat. Aber politisch ist es ein No-Go, wenn der Gemeinderat den klaren Volkswillen missachtet. Das ist eine Veräppelung der Stimmbürger», meint Grütter.

Audio
Verfahrene Situation: Rechtliche und politische Antworten
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 15.03.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 44 Sekunden.

Gemeindepräsident Stefan Hug ist froh, dass die Gemeinde juristisch Recht bekommen hat. Ob und wo Tempo 30 eingeführt werde, sei aber auch eine politische Frage. Das müsse jetzt der Gemeinderat entscheiden.

Beschwerdeführer Markus Grütter kann den Entscheid des Regierungsrats vor Bundesgericht anfechten. Ob er das tut, weiss er noch nicht.

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