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Überfall auf Kampfsportschule Baselbieter Kantonsgericht mildert Strafen im Fall «Dojo» ab

Der Hauptangeklagte muss nicht ins Gefängnis. Das Gericht ging damit teilweise auf seine Berufung ein.

Der Hauptangeklagte Kickboxer muss doch nicht ins Gefängnis. Das ist das wichtigste Urteil im Berufungsverfahren, welches das Baselbieter Kantonsgericht am Freitag gefällt hat. In Erstinstanz hatte das Strafgericht den Hauptangeklagten noch zu einem Jahr Gefängnis bedingt verurteilt. Das Strafmass für den Hauptangeklagten wurde nun auf eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren heruntergesetzt.

Der Fall, der unter der Bezeichnung «Dojo» verhandelt wurde, sorgte landesweit für Schlagzeilen. Auf der Anklagebank sassen neben dem Hauptangeklagten über ein Dutzend weitere Beschuldigte, die 2014 an einem brutalen Überfall auf eine Kampfsportschule in Reinach beteiligt waren. Dort kam es dann zu einem Zweikampf zwischen zwei miteinander verfeindeten Kampfsportlern.

Gegen die Urteile des Strafgerichts von September 2018 haben mehrere der Verurteilten sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese wurden vom Kantonsgericht am Freitag nun teilweise gutgeheissen, was sich in vielen Fällen strafmildernd auswirkte.

Hart aber nicht unbedingt unfair

Das Gericht bezeichnete diesen Zweikampf zwar als brutal, aber nicht als «offensichtlich nur unfair». Schliesslich habe der Angreifer den Kampf letztlich verloren. Dennoch habe sich der Hauptangeklagte unter anderem mit dem Aufbau einer massiven Einschüchterungs- und Drohkulisse – er war in Begleitung von mehreren maskierten und mit Holzstöcken bewaffneten Mitkämpfern erschienen – einen «unlauteren» Vorteil verschafft.

So blieb es beim Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung, was das Gericht durch ein ausführliches Gutachten eines deutschen Kampfsportverbands bestätigt sah. Der Angeklagte habe verbotene Techniken und Griffe angewandt und damit schwere Verletzungen in Kauf genommen.

Zudem wurden mit einer Ausnahme alle anderen vom Strafgericht ausgesprochenen bedingten Freiheits- und Geldstrafen abgemildert. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft wurden ebenfalls mit einer Ausnahme abgewiesen.

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