- Besteht der Verdacht, dass jemand bei der Sozialhilfe betrügt, soll er im Kanton Aargau durch Detektive überwacht werden dürfen.
- Weil dafür aber die gesetzliche Grundlage fehlt, soll diese nun geschaffen werden. Das bestätigt Sandra Stamm, die Leiterin öffentliche Sozialhilfe beim Kanton Aargau, gegenüber SRF.
- Bei den Sozialversicherungen (zum Beispiel IV, ALV) hat das Bundesparlament kürzlich ein umstrittenes Gesetz zur Überwachung möglicher Missbräuche auf den Weg gebracht.
Wenn ein Sozialhilfeempfänger verdächtigt wird zu betrügen, sollen im Aargau verschiedene Massnahmen zur Überwachung erlaubt werden. So zum Beispiel Video-, Bild- und Tonaufnahmen in privaten Räumen oder GPS-Tracker.
«Wir prüfen aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene, inwiefern wir im Kanton eine Grundlage schaffen können, damit Gemeinden wieder die Möglichkeit haben Observationen mit Detektiven in Auftrag zu geben», so Sandra Stamm gegenüber SRF.
Polizei kann helfen
Aktuell könnten Gemeinden Sozialhilfebezüger bei einem Verdacht zwar auch überwachen lassen. Dies müsse aber durch die Polizei geschehen. Der Kanton empfehle diesen Schritt den Gemeinden bei dringendem Tatverdacht.
Überwachungen durch Detektive wurden Mitte 2017 verboten, weil es keine gesetzliche Grundlage dazu gibt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte geurteilt, dass für die Überwachung eine detaillierte gesetzliche Grundlage fehle.
In der Folge haben National- und Ständerat in der vergangenen Frühlingssession in Windeseile ein neues Gesetz durchs Parlament geschleust. Dieses regelt nun die möglichen Überwachungsmethoden bei den Versicherungen, aber nicht bei Sozialhilfeempfängern. Der Kanton Aargau möchte diese Lücke nun schliessen.