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Uneinigkeit der Räte Covid-19-Gesetz: Die Suche nach Kompromissen geht weiter

  • Der Nationalrat befasste sich heute wieder mit dem Covid-19-Gesetz. Es ging darum, die Differenzen mit dem Ständerat zu bereinigen.
  • Der Nationalrat hielt bei der Höhe der Kurzarbeitsentschädigung und beim Mietrecht an grosszügigeren Lösung als der Ständerat fest.
  • Auch bei den Geldern für Härtefälle besteht nach wie vor Uneinigkeit.
  • Der Ständerat berät am Montag wieder über die Vorlage.

Obwohl der Vorschlag der SVP, konkrete Öffnungsschritte ins Covid-19-Gesetz zu schreiben am Montag gescheitert ist, wurde Thomas Burgherr (SVP/AG) in seinem Votum in der Debatte für die SVP-Fraktion nochmals grundsätzlich und appellierte an den Bundesrat: «Die Menschen erwarten von der Politik, dass sie jetzt aufzeigt, wie wir aus dem Teil-Lockdown heraus kommen.»

Covid-19-Gesetz: Das hat der Nationalrat heute entschieden

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Folgende Differenzen bestehen weiterhin zum Ständerat:

Im Rahmen der Differenzbereinigung im Covid-19-Gesetz hielt der Nationalrat daran fest, Mieterinnen und Mieter verstärkt vor Kündigungen zu schützen . Auch bei den Finanzhilfen für Selbstständige ist er grosszügiger als der Ständerat.

Nicht einig sind sich die Räte weiterhin beim Mietrecht . Der Nationalrat hielt an zusätzlichen Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter fest, die mit der Bezahlung ihrer Mietzinsen und Nebenkosten im Rückstand sind. Er will die Zahlungsfrist für Betroffene ausdehnen und Mietvertragskündigungen innerhalb von sechs Monaten nach Aufhebung des Shutdown als nichtig erklären.

Differenzen gibt es weiter bei den Finanzhilfen für Veranstaltungen. Der Ständerat wollte bisher nichts wissen von einem Schutzschirm für die Eventbranche. Der Nationalrat hielt aber daran fest, schwächte seinen Vorschlag aber ab.

Im Umgang mit À-fonds-perdu-Beiträgen für Profisportklubs sucht der Nationalrat einen Kompromiss. Die grosse Kammer schlägt nun vor, dass diejenigen Klubs von einer Lohnsenkung ausgenommen werden sollen, die Hilfsgelder in Höhe von weniger als der Hälfte der entgangenen Ticketeinnahmen erhalten.

Eine weitere Differenz besteht bei der Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit tiefen Löhnen. Der Nationalrat will, dass Betroffene bis Ende Jahr 100 Prozent ihres Lohnes entschädigt erhalten. Der Ständerat möchte diese Massnahme bis Ende Juni 2021 beschränken.

Hier konnten sich die Räte einigen:

Einigen konnten sich die Räte dafür bei den finanziellen Beiträgen an kantonale Grundeinkommen . Der Nationalrat wollte solche Finanzhilfen für Kulturschaffende, wie sie kürzlich beispielsweise der Kanton Zürich beschlossen hat, ursprünglich nicht mit Bundesgeldern unterstützen. Der Ständerat sah das anders und strich einen entsprechenden Passus im Covid-19-Gesetz. Die grosse Kammer folgte ihm nun.

Viele Unternehmungen würden vor dem finanziellen Ruin stehen. Die epidemiologische Lage liesse es nun zu, die Wirtschaft vorsichtig und mit Bedacht zu öffnen, um den Menschen eine Perspektive zu geben.

«Nun ist die Zeit reif, aus der Schockstarre zu kommen und mit dem Virus leben zu lernen. Ansonsten opfern wir weitere Existenzen und unseren Wohlstand.» Bei den verschiedenen Unterstützungs-Massnahmen zeigte sich die SVP dann aber eher knausriger als der Rest des Nationalrats

Kein Verständnis für die erneuten grundsätzlichen Appelle der SVP hatte Cédric Wermuth (SP/AG): «Die epidemiologische Lage war gestern in der Kommission kein Thema.» Nur die SVP habe sich mit ihrem Bundesrat darüber unterhalten. Das sei zwar durchaus interessant gewesen, die Kommission habe das Thema Öffnungen aber ad acta gelegt. Sie habe jedoch einen grossen Schritt auf den Ständerat zugemacht und auf wesentliche Bestimmungen verzichtet, die sie gerne im Gesetz gehabt hätte. Bei anderen präsentiere sie Kompromisse, denen der Nationalrat und dann hoffentlich auch der Ständerat folge.

Weiterhin Uneinigkeit bei Härtefällen

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Die Diskussionen um den Umfang des Corona-Härtefallprogramms gehen in die nächste Runde. Nach je zwei Beratungen haben sich die Räte in zahlreichen Punkten noch nicht einigen können. Bleiben auch nach einer dritten Runde Differenzen, muss eine Einigungskonferenz einberufen werden. Es geht um mehrere Milliarden Franken an Hilfsgeldern.

Der Nationalrat machte zwar einen Schritt auf den Ständerat zu, zeigte sich aber weiterhin grosszügiger als der Schwesterrat:

  • Definition von Härtefällen: Ein Härtefall soll laut Nationalrat vorliegen, wenn der Umsatzeinbruch in der Coronakrise mehr als 30 Prozent beträgt. In der ersten Runde wollte die grosse Kammer diese Schwelle auf 25 Prozent senken. Weil der Ständerat weiterhin einen Umsatzeinbruch von 40 Prozent im Gesetz verankern will, schlägt der Nationalrat nun einen Kompromiss vor. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 30 Prozent ist demnach auch der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen. Der Vorschlag des Nationalrats hat laut Finanzminister Ueli Maurer Mehrkosten von rund 2 Milliarden Franken zur Folge.
  • À-fonds-perdu-Beiträge : Der Nationalrat möchte, dass behördlich geschlossene Betriebe auch mit À-fonds-perdu-Beiträgen entschädigt werden können, und zwar im Umfang von höchstens 30 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes in der gleichen Jahresperiode in den Jahren 2018 und 2019. Laut Maurer hätte das Kosten von 800 Millionen bis 4.3 Milliarden zur Folge. Diese Regelung stehe zudem in Widerspruch zur eigentlichen Härtefallklausel.
  • Härtefallvorschriften für grössere Unternehmen: Nicht einig sind sich die Räte bei den Härtefallvorschriften für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken. Der Ständerat möchte bei ausgezahlten Hilfsgeldern die Firmen verpflichten, auch eigene Gelder einzusetzen. Der Nationalrat möchte diesen Passus streichen.

Der Ständerat wird sich kommenden Montag erneut mit diesen Differenzen befassen.

Markus Ritter (Mitte/SG) wies im Namen der Mitte-Fraktion darauf hin, dass sich die Differenzbereinigung schwierig gestalte und die Lösungen des Nationalrats einen schwierigen Stand hätten. Denn: «Der Ständerat ist sich von links bis rechts in wesentlichen Punkten einig.» So soll ein Härtefall ein Härtefall bleiben, und nur das Überleben der Betriebe gesichert werden. Die Spielregeln für Härtefälle sollen nicht mehr grundsätzlich geändert und so wenig wie möglich in Vertragsverhältnisse eingegriffen werden. Diese grundsätzlichen Differenzen zum Ständerat erschwerten die Kompromissfindung.

Daniela Schneeberger (FDP/BL) forderte nochmals die Schaffung eines Impfpasses: «Für Reisen in und aus der Schweiz ist ein solcher zentral, und zwar möglichst bald.» Die Schweiz könne es sich nicht leisten, dass das Parlament dazu erst in einer nächsten Session tätig werde. Deshalb müsse dem Bundesrat im Covid-19-Gesetz die Kompetenz erteilt werden, zusammen mit dem Datenschützer und in internationaler Zusammenarbeit die nötigen Regelungen zu erlassen.

Was der Nationalrat denn auch tat. Die Räte sind sich auch einig, dass geimpfte Personen von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden sollen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis notwendig.

Info 3, 09.03.2021, 12:00 Uhr ; 

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