Die Juso des Kantons Schwyz setzt sich für eine transparente Finanzierung der Parteien, Wahlen und Abstimmungen ein. Das Stimmvolk war gleicher Meinung und nahm die «Transparenzinitiative» im Frühling 2018 an. Nur widerwillig schuf der bürgerlich dominierte Kantonsrat daraufhin ein Gesetz. Zahnlos und verwässert sei dies, kritisierte die Juso.
Sie teilte heute mit, dass sie das Gesetz deshalb vom Bundesgericht auf seine Verfassungsmässigkeit überprüfen lasse.
Gesetz «ausgehebelt»
Die Juso moniert, dass Parteien Spenden unter 1000 Franken weiterhin anonym annehmen dürfen. Dies hebele die geforderte Offenlegungspflicht faktisch aus: «So kann jemand trotzdem anonym unendlich viel Geld spenden, wenn er oder sie dies nur in kleinen Tranchen tut», sagte Elias Studer, einer der Beschwerdeführer gegenüber SRF News.
Trotz Kritik: Juso drängt auf baldige Umsetzung
Obwohl die Juso das Transparenzgesetz als ungenügend erachtet, kritisiert sie den Regierungsrat, dass er das Gesetz noch nicht in Kraft gesetzt hat. Sie vermuten, dass damit verhindert werden soll, dass die Transparenzregeln bereits bei den kantonalen Wahlen im Frühling 2020 gelten würden.
Diese Anschludigung weist Regierungsrat André Rüegsegger von sich: «Es macht keinen Sinn die Bestimmungen bereits jetzt zu ändern und in Kauf zu nehmen, dass diese mit einem Entscheid des Bundesgerichts nochmals geändert werden müssen.»
Wann das Bundesgericht über das Schwyzer Transparenzgesetz entscheidet, ist noch nicht klar.