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Urteil Amtsgericht Olten Die Unterschriften-Sammlung vor dem Wahllokal war nicht illegal

  • Im März vor zwei Jahren machte diese Geschichte national Schlagzeilen: Politologe Stojanovic und eine Kollegin werden in Olten von der Polizei abgeführt.
  • Der Vorwurf der Behörden: Illegale Propaganda vor einem Wahllokal. Stojanovic sammelte Unterschriften für ein Referendum.
  • Nun wird das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen bekannt: Stojanovic ist freigesprochen, der Kanton Solothurn muss eine Entschädigung bezahlen.

Stojanovic mit älterer Dame an einem Tisch, auf dem Unterschriftenbögen liegen.
Legende: Nenad Stojanovic sammelte Unterschriften gegen die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (im Bild im Tessin). Keystone

Der Tessiner Politologe Nenad Stojanovic wollte, dass das Schweizer Stimmvolk über die Umsetzung der Massen-Einwanderungsinitiative abstimmen kann. Er versuchte praktisch im Alleingang ein Referendum – und scheiterte.

Für Schlagzeilen sorgte Stojanovic am 12. März in Olten. Denn hier wurden der Politologe und eine Kollegin von der Polizei abgeführt. Der Vorwurf: Verstoss gegen das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Solothurns. Oder weniger juristisch: Illegale Propaganda vor einem Wahllokal.

Die Staatsanwaltschaft stellte Strafbefehle aus. Gegenüber SRF erklärte damals auch die zuständige Stelle beim Kanton, das Verfahren sei wohl richtig, Unterschriftensammlungen vor Wahllokalen seien nicht erlaubt.

Wörtlich steht im Solothurner Gesetz: «Während des Urnenganges ist im Wahllokal, in den Zugängen und auf dem Vorplatz jegliche politische und kommerzielle Propaganda untersagt.»

Doch nun publiziert Nenad Stojanovic am Donnerstagabend ein Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen vom Mai 2018: Er und seine Kollegin wurden damals freigesprochen. Der Kanton Solothurn muss eine Entschädigung von über 3000 Franken bezahlen. Das Urteil war in der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt, Stojanovic habe es zum «zweiten Jahrestag» der Ereignisse in Olten publiziert, erklärt er auf Anfrage von SRF.

Eine Begründung für den Freispruch ist im Urteil nicht aufgeführt, das Urteil war mündlich eröffnet worden. Stojanovic selber hatte immer argumentiert, seine Unterschriftensammlung habe mit der laufenden Wahl nichts zu tun gehabt. Damals wählte der Kanton Solothurn Regierung und Parlament, in Olten wählte man den Stadtrat – Stojanovic aber wollte Unterschriften für eine nationale Vorlage.

Zudem habe er darauf geachtet, dass er die Menschen erst nach ihrer Stimmabgabe angesprochen habe, sagte er damals. Und schliesslich sei eine Unterschriftensammlung gar keine politische Propaganda. Welche Argumente schliesslich auch das Gericht überzeugt hatten, bleibt zurzeit offen.

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