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Urteil Amtsgericht Olten Unterschriften-Sammlung war nicht illegal – Was sind die Folgen?

Im März vor zwei Jahren machte diese Geschichte national Schlagzeilen. Politologe Nenad Stojanovic und eine Kollegin werden in Olten von der Polizei abgeführt. Der Vorwurf der Behörden: Illegale Propaganda vor einem Wahllokal. Stojanovic sammelte Unterschriften für ein Referendum.

Nun wurde nun das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen bekannt. Stojanovic ist freigesprochen, der Kanton Solothurn muss eine Entschädigung bezahlen. Die stellvertretende Staatsschreiberin Pascale von Roll ist für das Ressort Politische Rechte zuständig. Vor zwei Jahren sagte sie zu SRF noch, dass die Behörden in Olten richtig gehandelt hätten.

SRF NEWS: Als dieser Unterschriftensammler von der Polizei abgeführt wurde, haben Sie im Interview mit SRF gesagt, die Stadt Olten habe richtig gehandelt. Wie stehen Sie heute zu dieser Aussage, nach dem Urteil des Amtsgerichts?

Das Gericht hat das Gesetz anders ausgelegt als wir. Zur Aussage von damals kann ich auch heute noch stehen. Die Behörden der Stadt und des Kantons sind verpflichtet, das Gesetz anzuwenden. Und im Gesetz steht explizit, dass während eines Urnengangs im Wahllokal, in den Zugängen, auf dem Vorplatz jegliche politische und kommerzielle Propaganda verboten ist.

Das Gericht hat das Gesetz anders ausgelegt als wir.

Das Wort «jegliche» und die Ausdehnung auf kommerzielle Propaganda spricht aus unserer Sicht klar dagegen, dass nur Propaganda mit dem konkreten Urnengang verboten wäre. Im konkreten Fall sind die betroffenen Personen auch zuerst vom Wahlbüro gebeten worden, an einem anderen Ort Unterschriften zu sammeln. Weil sie sich geweigert hatten, hatte das Wahlbüro die Polizei alarmiert.

Nun hat man ein kantonales Gesetz. Sie legen es so aus, wie Sie erklärt haben und das Amtsgericht, das entschieden hat, sieht es anders. Was heisst das nun für die Zukunft?

Ob man das Gesetz anpassen muss, entscheidet der Gesetzgeber. Aber jede Situation ist anders und es ist die Aufgabe des Gerichts im konkreten Fall zu überprüfen, ob eine Übertretung stattgefunden hat oder nicht. Ob jemand vom Unterschriftensammler gestört wird oder nicht, ist eine sehr subjektive Wahrnehmung.

Ob jemand gestört wird oder nicht, ist eine sehr subjektive Wahrnehmung.

Das Wahlbüro hat während des Urnengangs andere Aufgaben und muss sich auf die Auswertung der Ergebnisse konzentrieren und kann sich nicht um diese Auslegung kümmern.

Aber was sollen nun nach diesem Entscheid die Gemeinden tun?

Wir werden sicher das Urteil bei zukünftigen Situationen berücksichtigen. Aber wir werden auch künftig in einem konkreten Fall zusammen mit der betroffenen Gemeinde das Vorgehen festlegen und entsprechend entscheiden, wie vorzugehen ist.

Das Gespräch führte Stefan Ulrich.

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