Die neue Bau- und Nutzungsordnung gab bereits im Vorfeld der Gemeindeversammlung Anlass zu Diskussionen. Und das war auch am Montagabend nicht anders.
Umstritten waren vor allem die drei Hochhausstandorte. Diese wurden von der Versammlung abgelehnt. Ebenfalls nicht gutgeheissen wurde eine Verringerung des Grenzabstandes zwischen Grundstücken.
«Widerstand gegen Verdichtung»
Zwar wolle die Bevölkerung keine Zersiedelung, interpretiert Susanne Voser das Resultat der Gemeindeversammlung: «Aber die Verdichtung des Raumes, wo man selber ist, dort sind Ängste und Widerstände vorhanden.»
Der Gemeinderat muss nun in diesen zwei Punkten noch einmal über die Bücher. Dasselbe gilt für die Umzonung des Areals Bifang, wo der Gemeinderat unter anderem Alterswohnungen hätte realisieren wollen. Umgezont wird hingegen das Härdli an der Limmat. Die Gemeindeversammlung lehnte einen Rückweisungsantrag zum Härdli ab.
Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung regelt, wo in Neuenhof in Zukunft was gebaut werden darf. Die nun gutgeheissene Revision wurde an Foren und Informationsanlässen mit der Bevölkerung besprochen. Sie ersetzt eine Bau- und Nutzungsordnung aus dem Jahr 1998.