Hunderte oder tausende Menschen mit Plakaten und Transparenten marschierten dieses Jahr im Rahmen der Klimastreik-Bewegung durch die Schweizer Grossstädte. Meist blieben die Demonstrationen friedlich. In Basel und Zürich müssen sich Demonstrierende jedoch vor Gericht verantworten, weil sie den Zugang zu Banken versperrt haben.
Wie sich nun zeigt, hatten auch die Klima-Demonstrationen in der Stadt St. Gallen ein juristisches Nachspiel. Nach den Kundgebungen im Februar und im Mai seien gegen zwei Jugendliche Anzeigen eingegangen, heisst es bei der St. Galler Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Daraufhin wurden Strafverfahren eröffnet.
Die Jugendlichen wurden per Strafbefehl verurteilt und die Urteile seien bereits rechtskräftig, heisst es bei der Staatsanwaltschaft weiter. Bei der Frage, was die Jugendlichen getan haben, wird auf deren Persönlichkeitsschutz verwiesen. Jugendstrafverfahren sind nie öffentlich und ein allfälliger Gerichtsprozess nur in Ausnahmefällen.
Auch Strafmass bleibt unbekannt
Die Staatsanwaltschaft macht lediglich dahingehend Angaben, dass es eine Verurteilung wegen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung gegeben habe. Die andere sei auf mehrfache Widerhandlung gegen das Polizeireglement und gegen das Immissionsschutzreglement der Stadt St. Gallen zurückzuführen.
Auch über das Strafmass werden keine detaillierten Angaben gemacht. Strafbefehle in Jugendstrafverfahren werden jedoch nur dann ausgestellt, wenn eine Busse unter 1000 Franken oder eine Freiheitsstrafe unter drei Monaten verhängt wird.