- Zwei Jahre nach der Zugentgleisung im Bahnhof Luzern legt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust ihren Schlussbericht über die Untersuchung des Unglücks vor.
- «Das Zusammenwirken von verschiedenen Faktoren» habe dazu geführt, dass der Zug entgleiste, heisst es im Bericht.
- Am 22. März 2017 war bei der Ausfahrt aus dem Bahnhof Luzern ein Eurocity-Zug entgleist.
Der Wagen war bei einer sogenannten «versteilten Doppelkreuzungsweiche» entgleist, teilt die Sust mit. Zu den Faktoren, die zur Entgleisung führten, gehörten ein abgenütztes Rad des Wagens, ein fehlender Fettfilm auf dem äusseren Teil des Rades, ein Defekt an der Querfederung des Drehgestells und ein zu grosser Abstand zwischen dem beweglichen Teil der Weiche und der fixen, durchlaufenden Schiene.
Das führte dazu, dass der äussere Teil des Bahnwagenrades, der sogenannte Spurkranz, der das Rad in Position hält, auf die Schiene auflief und danach entgleiste.
BAV soll Massnahmen prüfen
Gemäss der Sust lagen jedoch alle diese Faktoren innerhalb der anerkannten Toleranzwerte oder sie hätten – wie bei der defekten Federung – überhaupt erst bei der nächsten Revision erkannt werden können.
Trotzdem empfiehlt die Sust dem Bundesamt für Verkehr BAV, Massnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Abstand zwischen Stockschiene und Weichenzunge so klein bleibt, dass die Gefahr eines Entgleisens nicht besteht.
Beim Unglück im März 2017 kippte einer der entgleisten Wagen auf die Seite an einen Fahrleitungsmast. Sieben Zugspassagiere wurden leicht verletzt. Für die Reparaturarbeiten an der Infrastruktur musste der Bahnhof während vier Tagen für sämtlichen Zugverkehr gesperrt werden.