Bis jetzt setzte die Sozialversicherungsanstalt SVA vom Kanton Zürich jährlich bei fünf bis zehn IV-Bezügern auf eine heimliche Observation. Also bei einem Bruchteil der insgesamt 33'000 IV-Rentnerinnen und Rentner. Der Verlust der verdeckten Ermittlungen sei deshalb verkraftbar, heisst es von der SVA auf Anfrage des «Regionaljournals.»
Gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichts hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen die verdeckte Ermittlung bei IV-Bezügern eingestellt. Aus diesem Grund verzichtet nun auch der Kanton Zürich auf diese Art der Beweissammlung.
Schwere Gartenarbeit trotz Rückenschaden?
In manchen Fällen seien die verdeckten Ermittlungen durchaus hilfreich gewesen, erklärt eine Sprecherin der SVA: «Zum Beispiel ein Videobeweis, der zeigt, dass ein arbeitsunfähiger IV-Bezüger mit Rückenschaden den Rasen mäht und Bäume schneidet.» In den weitaus meisten Betrugsfällen führten jedoch ganz offizielle Ermittlungen zum Erfolg: «Wir sprechen mit dem Migrationsamt, der Polizei und führen weitere Abklärungen durch.»
Eine neue Gesetzesgrundlage soll in Zukunft verdeckte Ermittlungen bei IV-Bezügern wieder ermöglichen. Sobald diese Grundlage geschaffen ist, dürfte auch der Kanton Zürich erneut auf dieses Instrument setzen.