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Vierfachmord Rupperswil Freispruch für Ermittler vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung

  • Das Bezirksgericht Baden (AG) hat einen Aargauer Polizeioffizier vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte dem Forensik-Chef der Kantonspolizei vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Vierfachmord in Rupperswil (AG) Täterwissen ausgeplaudert zu haben.
  • Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe; es sei auch für ihn klar gewesen, dass kein Täterwissen kommuniziert werde.

Es war ein Erfolg, als die zuständige Staatsanwältin am 13. Mai 2016 an einer Medienkonferenz mitteilen konnte, dass der Täter gefasst sei. Und es war ein Erfolg, als sie den Vierfachmörder vor Gericht und lebenslänglich hinter Gitter brachte inkl. Verwahrung.

Am Montag aber erlitt die gleiche Staatsanwältin eine krachende Niederlage. Sie hatte jenen Polizeioffizier vor Gericht gebracht, der zusammen mit ihr wesentlich an der Aufklärung des Vierfachmordes beteiligt gewesen war. Ein Mann, der seit 40 Jahren bei der Kantonspolizei arbeitet, der heute kurz vor der Pensionierung steht und der Kriminalistik und Forensik studiert hat.

Angeklagt hatte sie ihn wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfach versuchter Anstiftung zum falschen Zeugnis. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Personen aus seinem familiären Umfeld Details zum Tötungsdelikt erzählt haben, als der Täter noch nicht gefasst war und die Fahndung noch lief. Die Einzelheiten der Ermittlung waren zu diesem Zeitpunkt geheim.

In seiner Funktion sei er an vorderster Front bei den Ermittlungen zum Vierfachmord von Rupperswil dabei gewesen und sei daher auch bei den ersten Personen gewesen, die über neue Erkenntnisse informiert wurden, heisst es in der Anklageschrift.

Zudem soll der Polizeioffizier versucht haben, eine Person zu beeinflussen. Diese sollte ihn entlasten, falls sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang befragt würde. Die Anklage hatte eine bedingte Geldstrafe und eine Busse gefordert.

Polizeioffizier bestreitet Vorwürfe

Der angeklagte Oberleutnant bestritt die Vorwürfe vor dem Bezirksgericht. In den Tagen nach der Tat vom 21. Dezember 2015 habe er durchgearbeitet, sagte er vor Gericht. Er sei damals kaum daheim gewesen. Ihm sei klar, dass kein Täterwissen kommuniziert werden dürfe, betonte der 64-Jährige.

Auf die Frage des Richters, warum Personen aus dem familiären Umfeld trotzdem nur wenige Tage nach der Tat gewusst hätten, wie die Opfer getötet worden seien, erklärte der Angeklagte, sie hätte möglicherweise eines oder mehrere Telefonate versehentlich mitgehört.

Er habe in diesen Tagen unmittelbar nach der Tat sehr viele Anrufe erhalten und getätigt, auch zu Hause oder an einem Familienfest. Zwar habe er sich dabei immer abgesondert, z. B. in sein Büro oder in einen Nebenraum. Aber er könne nicht ausschliessen, dass eventuell Bruchstücke von Informationen in falsche Ohren gelangt seien.

Der Polizeioffizier bestritt, dass er bewusst gegenüber seiner Lebensgefährtin oder deren Tochter Details zum Mord ausgeplaudert habe. Er habe seiner Lebensgefährtin zwar gesagt, dass die Tat sehr brutal war: «Mehr aber nicht». Er sei seit 40 Jahren Kriminalist, er sei Profi durch und durch. Und er wisse ganz genau, was geheim sei. Nie habe er beispielsweise seiner Partnerin gesagt, wohin er ausrücke, wenn ein Aufgebot gekommen sei.

Die Beweise fehlen

Der Hauptzeuge der Anklage hatte zugegeben, dass er selber am 25. Dezember 2015 an einem Familien-Weihnachtsfest Details zum Tathergang erzählt habe. Dieses Wissen, so erinnere er sich, könne er nur von seiner Frau gehabt haben oder von deren Mutter. Die Frauen sind die langjährige Lebensgefährtin des Angeklagten und deren Tochter. Und diese, so der Zeuge wie auch die Anklage, hätten diese Informationen nur vom Angeklagten haben können, weil er mit ihnen über die Tat gesprochen habe.

Das Gericht argumentierte, die Version des Zeugen wie auch jene des Polizeioffiziers seien glaubwürdig. Aber einen Beweis dafür, dass der Zeuge die Wahrheit sage, gebe es schlicht und einfach nicht. Deshalb sei der Polizeioffizier vollumfänglich freizusprechen. Die Verfahrenskosten trägt der Staat und er muss auch die Parteikosten des Angeklagten übernehmen.

Auch vom Vorwurf, er habe in dieser Angelegenheit den Sohn des Hauptzeugen zu einer Falschaussage angestiftet, wurde der Angeklagte freigesprochen. Auch hier, so das Gericht, habe die Anklage keine Beweise geliefert.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 12:03 Uhr ; 

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