- Der Aargauer Grosse Rat lehnt die Volksinitiative für eine Millionärssteuer mit 92 zu 37 Stimmen ab.
- Die Initiative will, dass die Steuern für Vermögen von mehr als zwei Millionen Franken deutlich steigen. Sie wurde von den Jungsozialisten (Juso) lanciert.
- Der Aargau sei heute «kein Eldorado für Vermögende», sagte Finanzdirektor Markus Dieth (CVP). Das Begehren sei «nicht zielführend», gute Steuerzahlende könnten wegziehen.
- Das bürgerlich dominierte Parlament folgte der Empfehlung der Regierung.
Die bürgerlichen Parteien sprachen sich klar gegen das Volksbegehren aus. Es handle sich um eine «reine Neid-Initiative», sagte der FDP-Fraktionssprecher im Grossen Rat. Die CVP sprach von «Klassenkampf». Ein SVP-Grossrat sagte, die Jungsozialisten wollten, dass die Reichen aus dem Aargau vertrieben würden.
Nach Ansicht der SP und Grünen hingegen braucht der Aargau Mehreinnahmen, weil die Kantonsfinanzen marode sind. Es dürfe nicht nur gespart werden. Nur einer kleiner Teil der Bevölkerung müsste mit der Initiative mehr Vermögenssteuern bezahlen, hiess es bei der SP.
Die GLP-Fraktion hielt zur Initiative fest: «Das Herz sagt Ja, der Kopf sagt Nein.»
Mehreinnahmen von 160 Millionen
Die Juso hatte die Volksinitiative «Millionärssteuer - Für eine faire Vermögenssteuer im Aargau» im Juni 2016 mit 3061 Unterschriften eingereicht. Im Aargau sind für eine kantonale Initiative 3000 Unterschriften notwendig.
Die Juso will das kantonale Steuergesetz ändern. Der Steuersatz soll mindestens ein Promille betragen für Vermögen von 200'000 Franken und bis auf 4,5 Promille angehoben werden für Vermögen von mehr als 1,9 Millionen.
Bei einem steuerbaren Vermögen von 2 Millionen Franken würde die derzeitige Steuer von 3680 auf 5801 Franken steigen, bei 10 Millionen Franken von 20'480 auf 41'801 Franken.
Gemäss Berechnungen des Kantons hätte die höhere Vermögenssteuer dem Kanton im Jahr 2016 rund 82 Millionen Franken mehr in die Kasse gespült. Die Gemeinden hätten 79 Millionen Franken mehr kassiert.
Im Kanton Aargau besteht derzeit bei der Vermögenssteuer ein Freibetrag von 100'000 Franken für Einzelpersonen und 200'000 Franken für Paare. Zwei Drittel der Bevölkerung bezahlen keine Vermögenssteuer.