Im Streit um den regionalen Richtplan stellt sich das Bundesgericht als zweite Instanz hinter den Kanton Zürich. Er darf der Stadt vier geplante Veloschnellrouten, drei Seilbahnen und eine Tramlinie zum Eishockey-Stadion aus dem Richtplan streichen. So hat es die Kantonsregierung 2017 gemacht – zur Empörung des Zürcher Stadtparlamentes.
2016 überarbeitete der Zürcher Gemeinderat nämlich den regionalen Richtplan und wollte besagte Projekte darin verankern. Der Gemeinderat plante etwa, die bestehende Seilbahn Rigiblick bis zum Stampfenbachplatz zu verlängern und zwei weitere Seilbahnen auf den Hönggerberg zu schaffen.
Doch die Kantonsregierung strich die Anliegen der Stadt mit der Begründung, es handle sich dabei nur um Visionen. Der Richtplan sei nicht das richtige Instrument für solche Wünsche.
Zwei Niederlagen für die Stadt
Gegen die Einmischung des Kantons wehrte sich das Stadtparlament zuerst erfolglos vor dem kantonalen Verwaltungsgericht. Danach zog es die Beschwerde weiter ans Bundesgericht. Das Stadtparlament argumentierte, die Gemeindeautonomie werde durch die Kantonsregierung verletzt und die Streichungen seien willkürlich.
Laut Bundesgerichtsurteil hat die Kantonsregierung aber rechtmässig gehandelt. Der Gemeinderat könne zwar verkehrstechnische Projekte in den Richtplan einbringen, hielt das Bundesgericht sinngemäss fest. Doch es dürfe sich dabei nicht um blosse Ideen handeln, die noch viel Abklärung benötigten.
Gemeinderäte sind enttäuscht
Die Verkehrsvisionen, die der Regierungsrat aus dem Richtplan strich, stammten vornehmlich aus der linksgrünen Ecke und wurden von den Mitteparteien mitgetragen. Das Urteil des Bundesgerichts sei bedauerlich, sagt Markus Kunz, Fraktionspräsident der Grünen, auf Anfrage des «Regionaljournals». Als Parlament habe der Gemeinderat die Aufgabe, langfristige Projekte raumplanerisch abzusichern – man werde deshalb «dranbleiben».
GLP-Gemeinderat Sven Sobernheim gibt sich optimistisch. Die Seilbahnen hätten die Grünliberalen ohnehin nicht überzeugt. Man setze sich vielmehr für die Veloschnellrouten ein. Und müsse nun schauen, ob sich diese zumindest im kommunalen Richtplan festschreiben oder aber ohne Planungsinstrument mit Projektkrediten umsetzen liessen.