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Wahlbetrug Frauenfeld Parlamentarier wollen neues Wahlgesetz

Bei Wahlen und Abstimmungen soll im Kanton Thurgau genauer hingeschaut werden.

Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien sind sich einig, dass es einen Fall wie im vergangenen März im Kanton Thurgau nicht mehr geben soll. Bei den Thurgauer Grossratswahlen ist es im Bezirk Frauenfeld zu einer Wahlfälschung gekommen. Zwischen 86 und 99 Wahlzettel der GLP wurden vernichtet und illegal durch Wahlzettel der SVP ersetzt. Der Sitz im Kantonsparlament wurde nachträglich der SVP aberkannt und der GLP zugesprochen.

Mit einer Motion wollen Kantonsparlamentarierinnen und Kantonsparlamentarier nun die Regierung auffordern, das Thurgauer Wahlgesetz anzupassen. Ein Grossteil der Vorschläge für Änderungen stammen von Silvano Möckli, emeritierter Titularprofessor der Universität St. Gallen für Politikwissenschaft. Dieser war unter anderem als Wahlbeobachter für die UNO und die OSZE tätig.

Stichproben und Plausibilitätsprüfung

Um die Abläufe bei den Wahlen und Abstimmungen im Kanton Thurgau zu verbessern, schlägt Möckli dreizehn Massnahmen vor. Unter anderem sollen nach Wahlen und Abstimmungen in zufällig ausgewählten Gemeinden Stichproben durchgeführt werden. Möglich wäre auch eine Plausibilitätsprüfung, bei der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Parteien prüfen, ob die vorliegenden Ergebnisse stimmen können.

Mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln ist das kein grosser Aufwand.
Autor: Ueli Fisch Präsident GLP Thurgau

Es sei wichtig, dass eine solche Prüfung bei den Gemeinden aber auch bei der Staatskanzlei durchgeführt werde, sagt Ueli Fisch, Präsident der GLP, welche durch den Wahlbetrug im März beinahe einen Parlamentssitz verpasst hätte: «Mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln ist das kein grosser Aufwand.»

SVP-Präsident hat nicht unterschrieben

Mit den genannten Prüfungen, aber auch mit Weisungen wie beispielsweise einem «Vier-Augen-Prinzip», hätte der Wahlbetrug in Frauenfeld verhindert werden können, ist Ueli Fisch überzeugt. In Sachen Wahlgesetz sieht er raschen Handlungsbedarf.

Geduldiger ist diesbezüglich der Präsident der Thurgauer SVP, Ruedi Zbinden. Er ist der Meinung, dass allfällige Änderungen bei der nächsten regulären Gesetzesrevision vorgenommen werden können. «Nur weil es bei einer Gemeinde nicht geklappt hat, braucht es meines Erachtens keine überstürzten Anpassungen», so Zbinden.

Das Desaster in Frauenfeld wird dazu führen, dass ohne Gesetzesanpassung noch mehr auf die Abläufe geachtet wird.
Autor: Ruedi Zbinden Präsident SVP Thurgau

Ausserdem sei man nun im Kanton Thurgau gegenüber Wahlbetrug sensibilisiert: «Das Desaster in Frauenfeld wird dazu führen, dass ohne Gesetzesanpassung noch mehr auf die Abläufe geachtet wird.»

Regionaljournal Ostschweiz, 21.07.2020; 06:32 Uhr ; 

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