Gewählt oder nicht gewählt, das ist hier die Frage. Am Sonntag stellten sich bei der Gesamterneuerungswahl des Herisauer Gemeindeparlaments zwei Brüder zur Wahl: Marc und Roman Wäspi. Beide traten zum ersten Mal an, beide als Parteiunabhängige.
Und: Beide schafften die Wahl ins 31-köpfige Parlament, den Einwohnerrat. Allerdings verkündete die Gemeinde auf ihrer Homepage herisau.ch noch am Wahlsonntag, dass nicht beide die Wahl annehmen können. Denn es sei Geschwistern nicht erlaubt, gleichzeitig einem Parlament anzugehören.
Zweifel in den Sozialen Medien
In den Sozialen Medien regten sich daraufhin Zweifel. «Ich bin zwar kein Anwalt, aber der gestrigen Kommunikation auf herisau.ch entbehrt meines Wissens die gesetzliche Grundlage.»
Freilich gibt es eine solche gesetzliche Grundlage. In der Kantonsverfassung heisst es nämlich im Artikel 63: «Ausser dem Kantonsrat dürfen der gleichen Behörde nicht gleichzeitig angehören: Eltern und Kinder, Geschwister, Ehegatten sowie Partner und Partnerinnen einer eingetragenen Partnerschaft oder einer faktischen Lebensgemeinschaft.»
Will heissen: Die beiden Brüder dürfen tatsächlich nicht gleichzeitig dem Einwohnerrat angehören. Einer muss verzichten.
Uns ist ein Fehler unterlaufen.
Doch dann die Überraschung. Auf Anfrage sagt Gemeindeschreiber Thomas Baumgartner nämlich, dass doch beide Brüder die Wahl annehmen dürfen. Man habe sich geirrt. «Wir haben die Kantonsverfassung beachtet, dabei enthält das Gemeindegesetz von Appenzell Ausserrhoden die Regelung, wonach eben genau Geschwister gleichzeitig dem Gemeindeparlament angehören dürfen», so Baumgartner.
Schon vor vier Jahren wurden zwei Schwestern gewählt
Am Sonntag fiel dieser Fehler niemandem auf. Dabei ist es in Herisau gar nichts Neues, dass Geschwister gleichzeitig im Parlament sind. Dies war schon nach den letzten Wahlen vor vier Jahren der Fall, als zwei Schwestern gewählt worden waren.
Sie sind jetzt zwar nicht mehr dabei. Dafür hat Herisau jetzt dann bald zwei Brüder im Einwohnerrat.