Wie lautet die neue Regel? Gemeinden können weniger integrative Förderung anbieten, als sie müssten. Allerdings nur vorübergehend, nämlich für drei Jahre, und wenn sie das beim Volksschulamt beantragen. Die Regel gilt ab August 2020.
Warum wird die Regel eingeführt? Wegen des Lehrermangels. Seit Jahren gibt es zu wenig Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, obwohl die Ausbildungsplätze schrittweise von 40 auf 150 erhöht worden sind. Das liegt daran, dass es immer mehr Schüler gibt – und damit auch immer mehr Sonderschüler.
Was bezweckt der Kanton damit? Die Gemeinden sollen «mehr Spielraum» erhalten. Sie erhalten Zeit, um ihr sonderpädagogisches Angebot zu verbessern. Die Förderlektionen können die Schulen in den betroffenen Klassen für mehr Halbklassenunterricht oder für Teamteaching einsetzen. Das heisst, die Lehrerinnen und Lehrer kümmern sich um Kinder, die eigentlich heilpädagogische Unterstützung zu Gute hätten.
Wie lautet die Kritik daran? Der Zürcher Lehrerverband sagt, dass den betroffenen Kindern eine ausgebildete Fachkraft zustehe und dass so die Lehrerinnen und Lehrer mit Zusatzaufgaben belastet würden. Der Kanton hätte schon lange handeln müssen, etwa den Beruf attraktiver machen.