In der Basler Sevogelstrasse wird künftig 30 statt 50 km/h gefahren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Automobilclubs der Schweiz (ACS) gegen entsprechende Pläne des Kantons abgewiesen.
Das Urteil des höchsten Schweizer Gerichtes, Tempo 30 in der Sevogelstrasse - wo ein Primarschulhaus steht - zuzulassen sei ein "wegweisender Entscheid", teilte das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) mit.
Automobilverbände zogen vor Gericht
Das BVD hatte - nach einem Parlamentsentscheid 2013 - die Tempo-30-Pläne in der Sevogelstrasse 2015 publiziert. Der ACS und der Touring Club der Schweiz (TCS) wehrten sich dagegen, unterlagen aber im Herbst 2016 vor dem Basler Appellationsgericht. Dessen Urteil zog der ACS dann weiter vor das Bundesgericht, unterlag nun aber erneut.
Tempo 30 werde dort in den nächsten Monaten umgesetzt. Das BVD plant nun weitere Tempo 30-Abschnitte auf verkehrsorientierten Strassen zwecks Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität in Wohnquartieren.