Mit deutlich mehr Einbürgerungsgesuchen hatte das zuständige Amt im Kanton Zürich gerechnet. Denn ab dem 1. Januar 2018 gelten in der Schweiz strengere Richtlinien für Einbürgerungen. Konkret sind dann nur noch Personen berechtigt, ein Gesuch zu stellen, die bereits über eine Niederlassungsbewilligung der Kategorie C verfügen.
Verschärfungen auf mehreren Ebenen
Bisher konnten auch Ausländerinnen und Ausländer mit einer B- oder F-Bewilligung die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen, sofern sie die weiteren Bedingungen erfüllten.
Weitere Verschärfungen gibt es bei der Sozialhilfe und der Bewertung von Vorstrafen, erklärt Sarah Notter, Leiterin des Amts für Einbürgerungen des Kantons Zürich. «Dass es jetzt mehr Gesuche gibt, das ist normal», sagt die Amtschefin gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von Radio SRF. Dass es aber ein Drittel mehr sind wie in anderen Jahren, das habe man nicht abschätzen können.
Die Bearbeitung der Gesuche wird etwas länger dauern.
Um die vielen zusätzlichen Gesuche bearbeiten zu können, konnte Sarah Notter für zwei Jahre befristet eine zusätzliche Person einstellen. Trotzdem bräuchten die Gesuchsteller etwas mehr Geduld: «Jeder Gesuchsteller erhält aber von uns eine Eingangsbestätigung.» Und sämtliche Anträge, die bis zum 31.12.2017 beim kantonalen Amt für Einbürgerungen eintreffen, würden nach dem alten Recht behandelt.
Mehr Gesuche bedeuten nicht zwingend mehr Einbürgerungen
Ob es wegen der zusätzlichen Gesuche dann auch tatsächlich mehr Einbürgerungen geben wird, steht gemäss Sarah Notter noch nicht fest. Sie rechnet damit, dass es auch mehr ablehnende Entscheide geben wird.