- Fluggesellschaften, die nach 21 Uhr und vor 7 Uhr am Flughafen starten oder landen, müssen eine Nachtgebühr bezahlen.
- Das bisherige System bestand den Test vor Gericht nicht, das Bundesverwaltungsgericht verlangte 2013 ein neues Konzept.
- Das Ziel: Die Gebühren sollen die Fluggesellschaften vom Fliegen in der Nacht abhalten.
- Die Flughafengemeinden kritisieren, auch das neue System sei nicht wirksam.
Bis zu 6000 Franken Nachtzuschlag soll eine Fluggesellschaft bezahlen, wenn sie nach 23 Uhr mit einem sehr lärmigen Flugzeug in Zürich startet oder landet. So steht es im neuen Gebührenreglement des Flughafens. Wer kurz nach 21 Uhr mit einer leisen Maschine abfliegt, kommt mit 100 Franken davon.
Die neuen Gebühren verfehlen ihr Ziel. Sie führen nicht dazu, dass Fluggesellschaften leise Flugzeuge einsetzen.
Trotz dieser zum Teil hohen Beträge sind die Flughafengemeinden nicht zufrieden. Erstens seien die Gebühren zu tief. Zweitens gebe es ein riesiges Schlupfloch: Ist der Flug lang (über 5000 Kilometer) und gut ausgelastet, erhalten die Fluggesellschaften die Nachtgebühren zurück. «Die Gebühren verfehlen ihr Ziel», sagt Thomas Hardegger, Präsident des Schutzverbandes. Der Auftrag des Bundesverwaltungsgerichts sei mit dem neuen Reglement nicht erfüllt.
Wir haben die Gebühren erhöht, genau dies hat das Gericht verlangt.
Ganz anders sieht dies der Flughafen Zürich.«Wir setzen mit dem neuen Konzept genau das um, was das Bundesverwaltungsgericht verlangt hat – etwa die Erhöhung der Gebühren.»
Nun ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt am Zug. Es muss entscheiden, wie teuer das Fliegen zu Randzeiten am Flughafen Zürich sein soll.