- Das Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge der ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und anderer als unzulässig ab.
- Die EZB-Kritiker wollten verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs fortgeführt wird, solange über die Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB noch nicht entschieden worden ist.
- Mit dem Gerichtsentscheid hat die Europäische Zentralbank nun zumindest vorläufig weiterhin freie Bahn.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli den Europäischen Gerichtshof in den Rechtsstreit eingeschaltet. Sein Entscheid dazu steht noch aus. Eine einstweilige Anordnung hätte die Hauptsache vorweggenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun.
Der Hintergrund
- Die EZB kauft zur Ankurbelung der Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in grossem Stil – derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat.
- Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen.
- Die milliardenschweren Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank sind umstritten – vor allem in Deutschland.