- Die Sozialpartner erhöhen die Löhne von Mitarbeitenden, die mindestens fünf Jahre im gleichen Unternehmen beschäftigt sind.
- Hierfür wird die bislang beschränkt zugängliche Lohnstufe 3 um ein Kriterium erweitert.
- Diese Ergänzung der Mindestlöhne tritt am 1. April in Kraft.
Es ist nicht leicht, den ganzen Tag mit Menschen zu telefonieren, die diesen Anruf oft gar nicht schätzen. Die Contact- und Callcenter-Branche hat aber auch wegen der Arbeitsbedingungen und wegen der tiefen Löhne einen ambivalenten Ruf. Dem versuchen die Sozialpartner der Branche entgegenzuwirken. Seit Juli 2018 unterliegen 4400 Arbeitnehmende in 23 verschiedenen Betrieben einem Gesamtarbeitsvertrag.
Nun haben die Gewerkschaft Syndicom und die beiden Verbände von der Arbeitgeberseite, Contactswiss und Callnet.ch, anlässlich von Lohnverhandlungen im November 2021 eine Ergänzung bei den Mindestlöhnen per 1. April 2022 beschlossen.
Diese Anpassung ist ein wichtiger Schritt für fortschrittliche Löhne.
Die Lohnstufe 3, welche aktuell nur für das administrative Personal und für Arbeitnehmende mit unterstützenden Funktionen gilt, wird um ein Kriterium erweitert – mit Mindestlöhnen bis zu 4’700 Franken. Das schreiben die Sozialpartner in einer Medienmitteilung.
Neu profitieren auch alle Arbeitnehmenden, welche mindestens fünf Dienstjahre im gleichen Unternehmen beschäftigt sind, unabhängig von ihrer Funktion, ebenfalls vom Mindestlohn dieser Lohnstufe. Für Langzeitangestellte der Branche könne dies eine substanzielle Verbesserung der Löhne bedeuten.
«Diese Anpassung ist ein wichtiger Schritt für fortschrittliche Löhne in der Contact- und Callcenter-Branche», wird Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT bei Syndicom, in der Mitteilung zitiert. Die Ergänzung soll, ebenso wie der Gesamtarbeitsvertrag von 2018 selbst, für allgemeinverbindlich erklärt werden.