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Unterschiedliche Besteuerung bei der dritten Säule
Aus Echo der Zeit vom 22.01.2018. Bild: Keystone
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Auszahlung der dritten Säule Je nach Kanton fallen massiv mehr Steuern an

Die Unterschiede von Kanton zu Kanton sind enorm, wie eine Studie zeigt. Wie erklärt sich das?

Zwei Drittel aller Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen Geld in die dritte Säule ein, wie eine eben veröffentlichte Studie der Credit Suisse zeigt. 100 Milliarden Franken sind auf diese Weise angelegt.

Dieses Kapital muss man sich im Alter zwingend auszahlen lassen und Steuern dafür zahlen. Doch die Steuerbelastung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, wie die Studie auch zeigt.

Rechenbeispiel

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Wer sich beispielsweise in Wollerau (SZ) aus der dritten Säule 100'000 Franken auszahlen lässt, muss diese mit knapp 2000 Franken versteuern. Wer denselben Betrag in Herisau (AR) bezieht, bezahlt fast dreimal mehr. Neben dem Kanton Schwyz kennen Zug, Basel-Landschaft, Graubünden und Appenzell Innerrhoden tiefe Steuertarife für 3a-Geld.

Die Unterschiede sind legal. Sie rühren daher, dass für die Besteuerung der 3a-Gelder die Kantone und nicht der Bund zuständig sind, wie Joel Weibel von der eidgenössischen Steuerverwaltung sagt.

«Das ist auf eidgenössischer Ebene nicht geregelt, sondern fällt in die Tarifautonomie der Kantone. Deswegen können sie entscheiden, ob sie die 3a-Gelder stärker oder weniger stark steuerlich begünstigen wollen. Das ist je nach Kanton völlig unterschiedlich.»

Legal aber «ungerecht»

Zwar können auch bei der Einzahlung in die dritte Säule unterschiedlich hohe Abzüge gemacht werden, weil auch die Einkommenssteuern von Ort zu Ort differieren. Doch die Steuerunterschiede bei der Auszahlung des 3a-Kapitals sind doch sehr gross.

Die Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen zeige auch hier, wie stark ausgeprägt der Steuerwettbewerb in der Schweiz sei, sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. Sie spricht von einer grossen Ungerechtigkeit, «wenn jemand in einem Kanton viermal mehr Steuern zahlen muss als in einem andern für einen Vorsorgefranken in der Säule 3a.»

Das Schweizer Vorsorgesystem

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Die Altersvorsorge in der Schweiz stützt sich auf drei Säulen. Das Prinzip wurde 1972 in der Verfassung festgeschrieben:

  • Erste Säule, AHV/IV: Sie ist obligatorisch und soll das Existenzminimum sichern.
  • Zweite Säule, Pensionskasse: Sie ist für Nichtselbständig-Erwerbende obligatorisch und soll ihnen ermöglichen, ihr Leben im Alter wie bisher weiterzuführen.
  • Dritte Säule, private Vorsorge: Mit den Leistungen aus den ersten beiden Säulen werden im Alter nur rund 60 Prozent des einstigen Einkommens abgedeckt, und auch das nur bis zu einem Jahreseinkommen von 84'600 Franken. Hinzu kommt, dass wegen der demografischen Entwicklung in der Schweiz immer weniger Erwerbstätige für die Altersvorsorge von immer mehr Rentnern bezahlen müssen. Wer sich zusätzlich absichern will, bezahlt freiwillig in die private Vorsorge, die von Bund und Kantonen durch Steuererleichterungen gefördert wird.

Geld nicht auf einmal ausbezahlen lassen

Nicht nur die Steuertarife sind sehr unterschiedlich, sondern auch die Progression. So kann ein Kanton mit einem günstigen Steuertarif für tiefe Auszahlsummen bei hohen Beträgen zu den teuersten gehören. Bei hohen Auszahlungen – beispielsweise bei einer Million Franken – kann der Steuerunterschied zwischen zwei Kantonen im Extremfall mehrere Zehntausend Franken ausmachen.

Anlageberater empfehlen deshalb, mehrere 3a-Säulen-Konten zu führen. Auf diese Weise kann das Geld im Alter gestaffelt bezogen und so die Progression gebrochen werden.

Der Wohnort entscheidet

Aber auch bei der Staffelung lassen einige Kantone mehr zu als andere. Es gibt Kantone, in denen darf man 3a-Geld in bis zu vier verschieden Jahren beziehen. Auch damit kann man viel Steuern sparen, sofern man am richtigen Ort wohnt. Wer beispielsweise im Kanton Freiburg viermal 50'000 Franken in vier Jahren hintereinander, anstatt alles auf einmal bezieht, spart mehr als 8000 Franken Steuern.

Diese legalen Steuertricks gelten ebenso für die zweite Säule, denn auch Pensionsksassen-Gelder werden bei der Auszahlung besteuert. Dabei gelten dieselben Tarife wie in der dritten Säule. Entscheidend ist also auch bei der beruflichen Vorsorge der Wohnort.

Kapitalsteuern berechnen

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Wieviel Steuern müssten Sie bezahlen, wenn Ihnen das 3a-Kapital heute ausbezahlt würde? Wieviel würden Sie bei einer gestaffelten Auszahlung sparen? Antworten liefert der Kapitalsteuer-Rechner der Graubündner Kantonalbank.

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