Zwei Drittel aller Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen Geld in die dritte Säule ein, wie eine eben veröffentlichte Studie der Credit Suisse zeigt. 100 Milliarden Franken sind auf diese Weise angelegt.
Dieses Kapital muss man sich im Alter zwingend auszahlen lassen und Steuern dafür zahlen. Doch die Steuerbelastung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, wie die Studie auch zeigt.
Die Unterschiede sind legal. Sie rühren daher, dass für die Besteuerung der 3a-Gelder die Kantone und nicht der Bund zuständig sind, wie Joel Weibel von der eidgenössischen Steuerverwaltung sagt.
«Das ist auf eidgenössischer Ebene nicht geregelt, sondern fällt in die Tarifautonomie der Kantone. Deswegen können sie entscheiden, ob sie die 3a-Gelder stärker oder weniger stark steuerlich begünstigen wollen. Das ist je nach Kanton völlig unterschiedlich.»
Legal aber «ungerecht»
Zwar können auch bei der Einzahlung in die dritte Säule unterschiedlich hohe Abzüge gemacht werden, weil auch die Einkommenssteuern von Ort zu Ort differieren. Doch die Steuerunterschiede bei der Auszahlung des 3a-Kapitals sind doch sehr gross.
Die Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen zeige auch hier, wie stark ausgeprägt der Steuerwettbewerb in der Schweiz sei, sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. Sie spricht von einer grossen Ungerechtigkeit, «wenn jemand in einem Kanton viermal mehr Steuern zahlen muss als in einem andern für einen Vorsorgefranken in der Säule 3a.»
Geld nicht auf einmal ausbezahlen lassen
Nicht nur die Steuertarife sind sehr unterschiedlich, sondern auch die Progression. So kann ein Kanton mit einem günstigen Steuertarif für tiefe Auszahlsummen bei hohen Beträgen zu den teuersten gehören. Bei hohen Auszahlungen – beispielsweise bei einer Million Franken – kann der Steuerunterschied zwischen zwei Kantonen im Extremfall mehrere Zehntausend Franken ausmachen.
Anlageberater empfehlen deshalb, mehrere 3a-Säulen-Konten zu führen. Auf diese Weise kann das Geld im Alter gestaffelt bezogen und so die Progression gebrochen werden.
Der Wohnort entscheidet
Aber auch bei der Staffelung lassen einige Kantone mehr zu als andere. Es gibt Kantone, in denen darf man 3a-Geld in bis zu vier verschieden Jahren beziehen. Auch damit kann man viel Steuern sparen, sofern man am richtigen Ort wohnt. Wer beispielsweise im Kanton Freiburg viermal 50'000 Franken in vier Jahren hintereinander, anstatt alles auf einmal bezieht, spart mehr als 8000 Franken Steuern.
Diese legalen Steuertricks gelten ebenso für die zweite Säule, denn auch Pensionsksassen-Gelder werden bei der Auszahlung besteuert. Dabei gelten dieselben Tarife wie in der dritten Säule. Entscheidend ist also auch bei der beruflichen Vorsorge der Wohnort.