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Beschwerde gutgeheissen Tessin verstösst gegen das Binnenmarktgesetz

  • Das Tessiner Gewerbegesetz bevorzugt einheimische KMU. Der Weko ist dies schon länger ein Dorn im Auge.
  • Jetzt schreitet das kantonale Verwaltungsgericht ein: Das Vorgehen verstosse gegen das Binnenmarktgesetz.
  • Die Regierung in Bellinzona muss nun über die Bücher.

Arbeiter schleppen einen Baumstamm
Legende: Betriebe, die Aufträge im Tessin an Land ziehen wollen, müssen eine Registrierungsgebühr zahlen. Keystone/Archiv

Seit zwei Jahren gilt im Tessin ein Gesetz, wonach alle Handwerksbetriebe, die im Kanton arbeiten wollen, sich registrieren und eine Gebühr bezahlen müssen. Das macht Aufträge für nicht-Tessiner Firmen aufwändiger und teurer.

Ziel des Gesetzes ist es, gegen unlautere Konkurrenz vorzugehen und Lohndumping und Schwarzarbeit durch italienische Firmen zu verhindern.

Gleicher Marktzugang muss gewährleistet sein

Doch das Tessiner Gesetz löste auch im Inland scharfe Kritik aus – speziell in der Zentralschweiz. Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) war der Ansicht, das Gesetz verstosse gegen das nationale Binnenmarktgesetz.

Dieses garantiert allen Schweizer Firmen den gleichen Marktzugang in allen Kantonen. Nun hat das Tessiner Verwaltungsgericht die Beschwerde der Weko gutgeheissen und das Tessiner Gewerbegesetz als rechtswidrig beurteilt.

Die Tessiner Regierung wird voraussichtlich in den kommenden Tagen bekannt geben, wie sie den Gerichtsentscheid umsetzen will.

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