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Beschwerde über Eigenmittel Postfinance zieht vor Bundesgericht

  • Der Rechtsstreit zwischen der Postfinance und der Finanzmarktaufsicht um strengere Eigenkapitalvorschriften geht in die nächste Runde,
  • Das Finanzinstitut zieht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema ans Bundesgericht weiter.
  • Ersteres hatte Ende März eine Beschwerde der Postfinance abgewiesen.

Die Postfinance ist weiterhin der Ansicht, die Finanzmarktaufsicht (Finma) habe die Zinsrisiken des Instituts falsch berechnet. Eine Postfinance-Sprecherin bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung».

Die Finanzmarktaufsicht hatte im Juli 2021 für die Postfinance einen Eigenmittelzuschlag verfügt. Ansonsten bestünden im Verhältnis zu den von der Postfinance eingegangenen Risiken keine ausreichenden Sicherheiten, argumentierte sie. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie stark sich eine erhebliche, plötzliche Zinserhöhung auf die Erträge der Postfinance auswirken würde.

Jahrelanges Tauziehen

Das Unternehmen kritisiert insbesondere, die Finma berücksichtige die Besonderheiten des Geschäftsmodells der Postfinance zu wenig. Pauschale Ansätze führten zu einer Scheinsicherheit.

Der Streit dauert seit Längerem an – die Finma fordert von der Postfinance schon seit 2016, dass diese ihre Eigenmittel aufstocken müsse. Um wie viel Geld es genau geht, ist nicht öffentlich bekannt. Aus früheren Gerichtsentscheiden lässt sich aber ableiten, dass der entsprechende Betrag über 270 Millionen Franken liegt.

Die Postfinance

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Die Postfinance ist eine privatrechtlich organisierte Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post und gilt im Inland als systemrelevant. Aufgrund des Postorganisationsgesetzes, dem die Postfinance untersteht, darf sie keine Kredite oder Hypotheken an Dritte vergeben. Ihr gesetzlicher Auftrag besteht in der landesweiten Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs.

Tagesschau, 20.5.23, 13 Uhr ; 

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