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Boom CBD-Geschäft Besteuert der Bund legale Cannabis-Blüten unrechtmässig?

Die Branche bescherte dem Bund letztes Jahr Steuereinnahmen von 15 Mio. Fr. Doch gibt es dafür eine gesetzliche Basis?

Kiffen ist in der Schweiz weiterhin illegal. Legal ist jedoch seit ein paar Jahren der Konsum von sogenanntem CBD-Hanf, der aufgrund seines niedrigen THC-Gehalts nicht «high» macht, also nicht in einen Rausch versetzt. Dafür enthalten die Blüten möglichst viel CBD: Cannabidiol. Dieses soll beruhigend wirken.

Das Geschäft wächst rasant. 2017 erwirtschaftete die Branche bereits 60 Millionen Schweizer Franken. Die grosse Nachfrage bestätigt der Geschäftsführer von Swiss Hempcare, einer der grössten CBD-Hanf-Produzenten in der Schweiz, Nima Kämpf: «Die Kunden haben uns von Anfang an regelrecht die Türe eingerannt.»

Fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von CBD-Produkten?

Das boomende Geschäft freut auch den Bund, der diese Hanf-Blüten wie Zigaretten saftig besteuert und damit allein im vergangenen Jahr 15 Millionen Franken einnahm. Laut Katja Cupa, Juristin und Doktorandin an der Universität Zürich, ungerechtfertigt: «Damit eine Steuer erhoben werden darf, braucht es eine gesetzliche Grundlage, die präzis ist.» Dies bedeute, dass das Tabaksteuergesetz die Produkte benennen muss, die versteuert werden sollen. Genau diese Information sei dem Tabaksteuergesetz aber nicht zu entnehmen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung wollte sich dazu gegenüber SRF nicht äussern, da diesbezüglich am Bundesverwaltungsgericht zwei Verfahren hängig seien. Für die Eidgenössische Zollverwaltung ist die Erhebung der Tabaksteuer auf legale Hanf-Blüten jedoch rechtmässig: «Die EVZ erhebt Steuern, wenn dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt. Nach Bundesgesetz unterliegen Tabakersatzprodukte der Tabaksteuer. Solche sind gemäss Verordnung, Erzeugnisse, die nicht oder nur teilweise aus Tabak bestehen, aber wie Tabak verwendet werden.»

Rückblick: Keine Tabaksteuer auf E-Zigaretten

Als die E-Zigarette auf den Markt kam, besteuerte die Eidgenössische Zollverwaltung E-Zigaretten-Kartuschen anhand derselben Argumentation. Auch das Bundesverwaltungsgericht kam zum gleichen Ergebnis. Schlussendlich entschied der Bundesrat aber, E-Zigaretten fallen nicht unter die Tabaksteuer.

Gemäss Katja Cupa müsste sich der Gesetzgeber der Frage annehmen, ob die legalen Cannabis-Blüten der Tabaksteuer unterliegen. Danach müsste der Gesetzgeber die entsprechenden Grundlagen schaffen. «Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Erhebung der Tabaksteuer auf legalen Hanf-Blüten fragwürdig.»

Weshalb wehren sich die Cannabis-Produzenten nicht?

Auch die Cannabis-Produzenten sind sich der ungenügenden gesetzlichen Grundlage bewusst. Trotzdem wehrt sich die Mehrheit der Branche nicht dagegen – etwa mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Weshalb? Die Branche sieht die günstige Entwicklung als Chance, den Hanf vom Drogen-Stigma zu befreien. «Wir wollen uns deshalb nicht mit dem Bund anlegen», so etwa Nima Kämpf von Swiss Hempcare.

Die Motivation der Branche dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass hauptsächlich die Konsumenten die saftige Tabaksteuer tragen und sich die Cannabis-Hersteller das neue und höchst lukrative Geschäft nicht verderben wollen.

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