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Brisantes Urteil im Fall CS Ein solches Urteil könnte künftig nicht mehr möglich sein

Zwei Monate nach der staatlich orchestrierten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS am 19. März 2023 ordnete das Eidgenössische Finanzdepartement an, dass ausstehende Boni für CS-Manager und -Managerinnen zu kürzen oder zu streichen seien. Bei der Geschäftsleitung sollten sie ganz wegfallen, bei der Ebene direkt unter der Geschäftsleitung sollten sie um die Hälfte und bei der Ebene zwei Stufen unter der Geschäftsleitung um ein Viertel gekürzt werden.

Keine Boni, wenn Staat helfen muss

Grundlage des Entscheids war Artikel 10a des Bankengesetzes. Wenn eine systemrelevante Bank staatliche Hilfe erhält, heisst es dort, kann der Bundesrat für die Dauer der staatlichen Unterstützung die Auszahlung variabler Vergütungen ganz oder teilweise verbieten. Mit dem Entscheid dürfte der Bundesrat seinerzeit der Stimmung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger entsprochen haben. Es wäre wohl auf Unverständnis gestossen, wenn CS-Manager und -Managerinnen nach dem Zusammenbruch der Bank noch Boni erhalten hätten.

Einige wenige von rund 1000 betroffenen ehemaligen CS-Kaderangestellten sahen das anders und reichten Beschwerde ein. Ihnen gibt das Bundesverwaltungsgericht nun recht. Die Argumentation: Das Gesetz sehe vor, dass Massnahmen nur für die Dauer der beanspruchten Staatshilfe erlassen werden dürften. Doch weil sämtliche Staatshilfen im August 2023 zurückbezahlt worden seien, falle auch die gesetzliche Grundlage für die Kürzung oder Streichung der Boni weg. Würden die Boni gestrichen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht, wäre das ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsgarantie: Die variablen Vergütungen seien von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsrechtlichen Verhältnis.

Fast 32 Milliarden Boni in zehn Jahren

Zur Erinnerung: Die Parlamentarische Untersuchungskommission hielt in ihrem Ende Dezember veröffentlichten Bericht fest, dass sich die variablen Vergütungen der Credit Suisse zwischen 2012 und 2022 auf 31.7 Milliarden Franken beliefen. «Im gleichen Zeitraum», heisst es im PUK-Bericht, «ergab die Summe der Jahresergebnisse einen Gesamtverlust von 32.3 Milliarden Franken.»

Genau deswegen hat die PUK auch ein Postulat eingereicht, dass die Gesetzesgrundlage des jetzt gefällten Bundesverwaltungsgerichtsurteils ändern könnte. Postulat Nr. 3 beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, welche Massnahmen erforderlich seien, damit die Vergütungssysteme und Ausschüttungen systemrelevanter Banken keine falschen Anreize setzen: «Insbesondere sollen sogenannte variable Vergütungen nicht erfolgen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt.»

Boni sollen zurückgefordert werden können

Auch der Bundesrat forderte bereits im April 2024 in seinem Bericht zur Bankenstabilität Massnahmen, dass Boni auch rückwirkend mit sogenannten Clawback-Klauseln zurückgefordert werden könnten. Wäre all diesen Massnahmen Erfolg beschieden, wäre ein Urteil, wie es das Bundesverwaltungsgericht jetzt gefällt hat, in Zukunft wohl nicht mehr möglich.

Liz Horowitz

Wirtschaftsredaktorin

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Liz Horowitz arbeitet als Wirtschaftsredaktorin und Dokumentarfilmerin bei SRF.

Tagesschau, 13.05.2025, 23:30 Uhr

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