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Bundesgericht zu «Planted» Fleischersatz darf keine Tiernamen enthalten – die Übersicht

Das Bundesgericht hat entschieden: Tiernamen sind unzulässig bei der Bezeichnung von Fleischersatz. Das Wichtigste.

Das ist passiert: Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie «Planted Chicken» für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen. In einer öffentlichen Beratung hat das Gericht mit vier zu einer Stimme entschieden, dass die Verwendung von Tierbezeichnungen für vegane Produkte auf der Basis von Erbsenproteinen nicht zulässig ist. Die Konsumenten würden damit über den Inhalt des Produkts getäuscht.

Die Argumente im Detail: Die Angaben zu einem Lebensmittel müssen laut Gesetz den Tatsachen entsprechen, damit keine Täuschung stattfindet. Das Bundesgericht ist der Auffassung, mit der Verwendung des Begriffs «Chicken» würden eben nicht Tatsachen wiedergegeben, weil in den Erzeugnissen der Kemptthaler Firma kein Fleisch beziehungsweise Poulet enthalten sei. Das Gesetz verbietet nicht, für fleischlose Produkte Bezeichnungen wie Filet, Steak oder Schnitzel zu verwenden. Verboten ist hingegen die Bezeichnung «Kalbsbratwurst auf Sojabasis».

Europäisches Recht

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Die Mehrheit der Richter im Fall wies darauf hin, dass das 2017 in Kraft getretene Lebensmittelgesetz auch mit dem Ziel revidiert worden sei, es mit der europäischen Gesetzgebung in Einklang zu bringen.

So werde hier wie dort Poulet als Fleisch definiert. Diesen Begriff auf einem veganen Produkt zu verwenden, sei deshalb nicht möglich.

Das sagt das EDI: Das Eidgenössische Departement des Innern wünschte sich vom Bundesgericht, dass es Rechtssicherheit in diesem Fall schafft, wie es SRF schreibt. Mit dem Urteil sei nun klar, dass Fleischersatzprodukte so gekennzeichnet werden müssten, «dass sie nicht mit fleischhaltigen Produkten verwechselt werden können». Dies sei eine gute Nachricht für die Konsumentinnen und Konsumenten. Weiter hält das EDI fest, dass es grundsätzlich Innovationen im Lebensmittelbereich begrüsse. «Lebensmittel, die auf den Markt kommen, müssen aber so gekennzeichnet sein, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Art des Lebensmittels eindeutig erkennen und es von verwechselbaren Produkten unterscheiden können. Die Beschwerde vor Bundesgericht zielte darauf, die Situation für die Konsumentinnen und Konsumenten zu klären und Rechtssicherheit herzustellen.»

Arbeiter in Schutzkleidung sortieren Tabak in einer Fabrik.
Legende: Tiernamen dürfen für Fleischersatzprodukte, wie von «Planted»-Produkten (Bild), nicht mehr verwendet werden. Wohl aber Steak, Schnitzel oder Burger. Keystone/GAETAN BALLY

Das sagt Planted: Die betroffene Zürcher Firma, die mit ihren Produkten die Debatte anstiess, kritisiert in einer Mitteilung das Urteil: «Das Bundesgerichtsurteil spricht Fleischliebhabern jede Kompetenz ab und sieht in der Verpackung von 2021 eine Täuschung. Das sieht Planted entschieden anders – ihre Produkte werden gerade von Fleischfans besonders geschätzt.» Planted sei jedoch zufrieden, dass Begriffe wie Steak, Filet, sprich Begriffe, die keine Tierart erwähnten, klar gestärkt wurden. Judith Wemmer, Mitgründerin von Planted, lässt sich wie folgt zitieren: «Als Schweizer Bürgerin bin ich enttäuscht, dass so ein Urteil politisch und emotional gefällt wurde. Anstatt an Konsumentinnen und Konsumenten zu denken, wird unnötig Bürokratie aufgebaut und damit Ressourcen verschwendet.»

Unklar, ob Planted nun alles neu anschreiben muss

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Kurzeinschätzung von Pascal Lago, Wirtschaftsredaktor bei SRF:

«Güggeli, Chicken-Filet oder doch lieber Ente – aber pflanzenbasiert. So sind auf der Website von Planted die Fleischersatzprodukte angeschrieben. Das ist mit dem Bundesgerichtsurteil nicht mehr erlaubt.

Ganz klar, ob Planted alles neu anschreiben muss, wird es aber erst mit dem schriftlichen Urteil, das in ein paar Wochen erwartet wird. Denn der Fall beruht auf einer Verpackung aus dem Jahr 2021, die gar nicht mehr im Sortiment ist.

Der Bund findet das Urteil eine gute Nachricht, beantwortet aber keine Fragen zum Urteil. Etwa, weshalb Fleischersatzprodukte im Visier waren und nicht etwa Coci-Fröschli oder Zimtschnecken, dort sind ja auch nicht wirklich Schnecken und Frösche drin.»

Freude bei Proviande: Der Kommunikationschef des Verbands der Schweizer Fleischwirtschaft, Philippe Haeberli, äussert sich gegenüber SRF positiv über das Urteil: «Wir haben mit Freude und Genugtuung von diesem Urteil Kenntnis genommen. Und wir finden es auch richtig, dass jetzt Klarheit herrscht und die Produkte wirklich so bezeichnet werden, wie sie der Konsument auch konsumieren und kaufen will.» Zur Kritik von Planted Foods, dass eigentlich die Fleischlobby hinter der Beschwerde des EDI stecke, sagt Haeberli: «Wir haben ein Interesse, dass das umbenannt wird, weil wir finden, dass es falsch ist. Wir sind aber nicht aktiv am Lobbying beteiligt.»

Regionaljournal Zürich, 2.5.2025, 8:31 Uhr ; 

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