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Mit Pseudo-Occasionen CO2-Strafsteuern sparen?
Aus 10 vor 10 vom 03.12.2020.
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CO2-Trick beim Autoimport Wenn der Neuwagen als Occasion ins Land kommt

Auto kurz im Ausland einlösen, stehen lassen, importieren – dieser Trick gewinnt an Fahrt.

Auf Schweizer Strassen sind viele besonders durstige Autos unterwegs. Mit entsprechenden Emmissionsvorschriften und CO2-Steuern sollen diese Spritschlucker in der Anschaffung weniger attraktiv gemacht werden.

Doch nun stehen Schweizer Autohändler im Verdacht, diese Sanktionen gezielt auszuhebeln - mit folgendem Trick: Wird ein Neuwagen im Ausland per Tageszulassung in Verkehr gesetzt und dann 6 Monate stehen gelassen, kann er ohne CO2-Sanktion in die Schweiz importiert werden.

«Pseudo-Occasionen» nehmen zu

Just in diesem Jahr hat der Anteil dieser Pseudo-Occasionen auf den Schweizer Strassen zugenommen, wie das Bundesamt für Energie gegenüber SRF bestätigt. Christoph Schreyer, Leiter Energieeffizienter Verkehr beim BFE geht von ungefähr 1000 Fahrzeugen aus.

Allein zwischen Januar und Juni dieses Jahres waren 1.9 Prozent aller Neuwagen solche Halbjahres-Occasionen. Im gesamten vergangenen Jahr machte ihr Anteil hingegen lediglich 1.1 Prozent aus. «Es sind tendenzielle Fahrzeuge, die höhere CO2-Emmissionen verursachen. Sie würden – wenn sie unter die CO2-Vorschriften fallen – zu Sanktionen führen, «die durchaus im fünfstelligen Bereich liegen können», sagt Schreyer.

78 Millionen Franken CO2-Sanktionen im 2019

Bei den Sanktionsbeträgen geht es um viel Geld. Im letzten Jahr mussten die Schweizer Importeure rekordhohe 78 Millionen Franken abliefern, weil sie die Emissionsziele nicht erfüllten. Allerdings war 2019 ein Ausnahmejahr, da ein zuvor geltender «Rabatt» auf den ersten 3 Gramm über dem Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer nicht mehr geltend gemacht werden konnte. Im Vorjahr belief sich die Gesamtsumme der Sanktionen aber ebenfalls auf 31 Millionen Franken.

Der Verkehrsclub der Schweiz will dieser Umgehung mit den Halbjahres-Occasionen nicht tatenlos zusehen und macht sich für eine Praxisänderung stark.

Verschärfung der Verordnung in Diskussion

Besonders die freien Autohändler stehen im Verdacht, diesen Trick mit den Pseudo-Occasionen anzuwenden. Es sei keine Umgehung der Sanktionen, sagt Roger Kunz, Präsident der freien Autoimporteure: «Wenn ein Fahrzeug in der EU zugelassen wurde, war es derselben CO2-Steuer unterworfen. Warum sollen solche Fahrzeuge doppelt besteuert werden?»

Dieses Argument lässt man beim VCS nicht gelten: «In der EU werden die Zielwerte weitgehend erreicht und deshalb werden auch kaum Sanktionszahlungen fällig. Eine Doppelbesteuerung findet also in keiner Weise statt», sagt VCS-Geschäftsleiter Anders Gautschi.

Beim Bundesamt für Energie wird erwogen, diese Auto-Import-Disziplin mit einer Anpassung der entsprechenden Verordnung zu unterbinden oder zumindest weiter zu erschweren. Entweder die Frist für die Sanktionsbefreiung zu erhöhen - beispielsweise von 6 auf 12 Monate. Oder einen Mindestkilometerstand vorzuschreiben, damit ein Fahrzeug als Occasion gilt.

Bei den freien Autohändlern wird dieses Ansinnen aber als diskriminierend empfunden. Eine solche Massnahme begünstige die grossen Generalimporteure wie Amag oder Emil Frey, die den Parallelimport sowieso ausbremsen wollten.

Auch hier widerspricht der VCS: «Das ist eine Ausrede. Auch die freien Autohändler, können dafür sorgen, dass sie die Zielwerte erreichen. Indem sie nur Fahrzeuge importieren, mit denen sie den Zielwert erreichen oder sich mit anderen Händlern zusammenschliessen und so im Mix auf die erforderlichen Grenzwerte kommen», sagt Geschäftsleiter Anders Gautschi.

10vor10, 3.12.2020

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