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Bund und UBS unterzeichnen Vertrag zu Verlustgarantie
Aus Rendez-vous vom 09.06.2023. Bild: Reuters/STEFAN WERMUTH
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CS-Übernahme Bund und UBS unterzeichnen Vertrag zu Verlustgarantie

  • Die UBS und der Bund haben den Vertrag für eine Verlustgarantie von 9 Milliarden Franken für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS unter Dach gebracht.
  • Die Unterzeichnung des Vertrags sei am Freitag erfolgt, teilten das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die UBS mit.
  • Für die Bundesgarantie gibt es strenge Voraussetzungen, wie das EFD schreibt.

Laut der Vereinbarung übernimmt der Bund auf einem bestimmten Portfolio von «schwierig zu bewertenden Aktiven» der CS eine Verlustgarantie von 9 Milliarden Franken. Dies geschieht aber nur, wenn die UBS auf diesen Vermögenswerten Verluste einfährt, die grösser als 5 Milliarden Franken sind.

Der Vertrag deckt ein spezifisches Portfolio an CS-Aktiven ab, das rund drei Prozent der Aktiven der fusionierten Bank ausmacht. Laut EFD geht es um Kredite, Derivate, nicht strategische und strukturierte Produkte, die nicht zum Kerngeschäft der CS gehören. Die UBS wird jedes Quartal über dieses Nicht-Kerngeschäft berichten.

Bund erhält Gebühren

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Die UBS bezahlt dem Bund Garantiegebühren, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. Zunächst wurde eine Vertragsabschlussgebühr von 40 Millionen Franken vereinbart. Weiter fällt eine Aufrechterhaltungsgebühr von 0.4 Prozent auf 9 Milliarden Franken an – das sind 36 Millionen Franken im Jahr. Vorgesehen ist sie etwa für die Deckung der Beratungskosten des Bundes. Beansprucht die UBS die Garantie des Bundes, wird zudem eine Risikoprämie zwischen 0 und 4 Prozent von 9 Milliarden Franken fällig. Deren Höhe hängt von tatsächlichen und zu erwartenden Verlusten ab. «Je grösser diese Verluste, desto höher die jeweilige Risikoprämie», schreibt das EFD.

Der Vertrag zwischen Bund und Grossbank läuft, bis die fraglichen Portfolios endgültig verwertet sind. Die UBS kann allerdings jederzeit aussteigen und damit auf die Garantien vom Bund verzichten.

Die Garantie deckt nur tatsächliche Verluste. Erst wenn die fraglichen Aktiven endgültig verwertet worden sind, kann die UBS beim Bund einen allfälligen über 5 Milliarden Franken hinausgehenden Verlust geltend machen. Möglich ist das für bis maximal 14 Milliarden Franken, weil der Bund über die 9 Milliarden Franken hinaus keine Verpflichtungen eingehen kann. Müsste er dies tun, wäre eine gesetzliche Grundlage und das Ja des Parlaments zum nötigen Verpflichtungskredit erforderlich.

UBS-Hauptsitz muss in der Schweiz bleiben

Die UBS sei verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Der Bund hat umfassende Informations- und Prüfungsrechte. Die Bank muss den Hauptsitz in der Schweiz behalten.

Die UBS ist zudem verpflichtet, eine separate Organisationseinheit zu schaffen und einen Aufsichtsausschuss einzurichten, um dem Bund quartalsweise Bericht zu erstatten. Oberstes Ziel sei, die finanziellen und juristischen Risiken für den Bund respektive die Steuerzahlenden möglichst kleinzuhalten.

Datum der Übernahme fixiert

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung über den Vertragsabschluss informiert. Die Verlustgarantie durch den Bund war bereits bei der Ankündigung der CS-Übernahme durch die Konkurrentin UBS bekannt gegeben worden. Der Bund hat sich damals bereit erklärt, einen Teil allfälliger Verluste aus der Übernahme mitzutragen.

Die UBS will die CS am 12. Juni übernehmen, also am Montag, wie sie Anfang Woche bekannt gab. Die Verlustgarantie des Bundes ist laut EFD nötig, um die Übernahme zu ermöglichen.

SRF 4 News, 09.06.2023, 10:00 Uhr;

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