Automotoren, die mehr Abgase produzieren als offiziell deklariert – der sogenannte Dieselskandal von VW sorgte vor gut fünf Jahren zu Strafanzeigen und Schadenersatzklagen in Milliardenhöhe für den deutschen Autokonzern.
Und auch in der Schweiz wurde die Bundesanwaltschaft aktiv. Nun allerdings plant sie, das Verfahren einzustellen. Der Grund: Sie konnte bisher keine Schuldigen finden.
Nicht genügend Beweise
Seit dem Dezember 2016 führt die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den deutschen Autokonzern Volkswagen und die Schweizer Importeurin Amag. Der Vorwurf: Sie hätten zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz rund 175'000 Käuferinnen und Käufer sowie Leasingnehmer von VW-Marken geschädigt, weil sie zumindest teilweise von den Manipulationen an den Abgaswerten der Autos gewusst hätten.
Nach der Auswertung von Daten und Befragungen hat die Bundesanwaltschaft nun die Beschuldigten und die privaten Klägerinnen und Kläger schriftlich informiert, dass man beabsichtige, das Verfahren einzustellen.
Sie schreibt: «Aufgrund der bisherigen umfangreichen Ermittlungsarbeiten ist die Bundesanwaltschaft zum vorläufigen Schluss gekommen, dass aus strafrechtlicher Sicht keine ausreichende Grundlage für den Erlass eines Strafbefehls oder für eine Anklageerhebung besteht.»
«Sehr unschön»
Bis zum 30. November können die Betroffenen Akteneinsicht verlangen und noch weitere Anträge stellen. Danach entscheidet die Bundesanwaltschaft definitiv.
Es wäre ein wichtiges Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit.
Für Konsumentenschützerin Sara Stalder ist die drohende Einstellung des Verfahrens ein grosser Dämpfer. «Es wäre natürlich wichtig, dass man die Schuldigen findet. Das wäre ein wichtiges Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit. Dass jetzt nichts gefunden wurde, ist sehr unschön und natürlich auch nicht förderlich, wenn eigentlich Schadensersatzzahlung geleistet werden sollte.»
Die Geschädigten können nach wie vor auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz fordern. VW hat im Ausland bereits Milliarden ausbezahlt. Doch ohne offizielle Schuldige ist ein solches Verfahren in der Schweiz für Einzelpersonen sehr aufwendig und schwierig.