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Digitalisierte Wirtschaft Wettbewerbskommission zieht Problemfälle mit Schweiz-Bezug vor

  • Die digitalisierte Wirtschaft bringe für Betriebe und auch für Konsumentinnen und Konsumenten Chancen und Risiken, schreibt die Wettbewerbskommission (Weko) in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht.
  • «Die Fallselektion ist eine ziemlich grosse Herausforderung», sagte Weko-Direktor Patrik Ducrey vor den Medien.
  • Die Weko zieht die Fälle mit Inlandbezug vor, die für die einheimische Wirtschaft am problematischsten sind.
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Aus dem Archiv: Weko und 25 Jahre Kartellrecht
aus Echo der Zeit vom 11.05.2021. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 56 Sekunden.

Im Bericht mahnt die Weko zum Handeln mit Bedacht. Greife man zu rasch ein, könnten neue Möglichkeiten gefährdet und auch die wirtschaftliche Entwicklung gebremst werden. Doch umgekehrt bräuchten neue Sachverhalte zügige Klärung.

Die bisherige Praxis habe sich bewährt, sagte Ducrey. Verfahren im Ausland – etwa gegen Tech-Giganten – verfolgt die Weko mit. Falle zum Beispiel in der EU ein Entscheid, wirke die Weko darauf hin, dass das Verhalten auch in der Schweiz angepasst werde. Die Weko konzentriere sich auf Fälle mit Inlandbezug.

«Konzept der relativen Marktmacht» stellt Weko vor neue Aufgabe

Die Weko hat seit Anfang Jahr eine neue Aufgabe. Grund sind die am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetzesänderungen gegen die Hochpreisinsel Schweiz – der indirekte Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative. Die Weko will bei der Umsetzung eine führende Rolle einnehmen und Leitentscheide erwirken. Neu steht im Kartellgesetz das Konzept der relativen Marktmacht von Unternehmen. Mit einem Merkblatt und einem Meldeformular will die Weko es betroffenen Unternehmen erleichtern, eine Anzeige zu machen.

Wir erwarten zahlreiche Fälle zum Thema.
Autor: Andreas Heinemann Weko-Präsident

Verstösse gegen relative Marktmacht werden nicht gebüsst. Die Weko kann ihnen jedoch Handlungs- und Unterlassungspflichten auferlegen. Ein Missbrauch kann bestehen, wenn etwa ein relativ marktmächtiges Unternehmen einer Produzentin grundlos die Lieferung von Bauteilen verweigert, auf die diese angewiesen ist. Oder ein relativ marktmächtiges Unternehmen hindert andere Unternehmen, im In- und Ausland angebotene Waren zu ausländischen Konditionen zu beziehen.

«Wir erwarten zahlreiche Fälle zum Thema», sagte Weko-Präsident Andreas Heinemann an der Medienkonferenz. Der unmittelbare grosse Ansturm sei allerdings ausgeblieben.

Zahl der Untersuchungen unverändert

Die Wettbewerbsbehörden führten 2021 in etwa gleich viele Untersuchungen wie in den beiden Vorjahren, nämlich zwanzig. Wie 2020 schloss die Weko auch 2021 leicht unterdurchschnittlich viele Verfahren ab. Im vergangenen Jahr gab es vier Weko-Endentscheide, gegenüber sechs im Jahr 2020 und elf im Jahr 2019.

Auch Vorabklärungen und Marktbeobachtungen gab es 2021 weniger als in den Jahren davor. Hingegen führte das Sekretariat mehr Beratungen durch als üblich.

Weko-Präsident Andreas Heinemann bei einer Medienkonferenz.
Legende: Weko-Präsident Andreas Heinemann bei einer Medienkonferenz. Archiv/Keystone

SRF4 News, 26.4.2022, 11 Uhr;

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