- Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) stellt bei der Credit Suisse Mängel bei der Geldwäschereibekämpfung fest.
- Sie verfügt Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Compliance, der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine Geldbusse sowie der Einzug von Gewinnen ist nicht vorgesehen. Auch die Geschäftstätigkeit der Credit Suisse wird nicht eingeschränkt.
- Die Credit Suisse erkennt die Finma-Schlussfolgerungen an.
Das Fehlverhalten stehe im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen rund um den internationalen Fussballverband Fifa sowie den Ölkonzernen Petrobas und PDVSA. Im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen nahm die Aufsichtsbehörde seit 2015 bei mehreren Schweizer Banken Abklärungen vor, ob Kunden in diese Fälle involviert waren und ob die Banken dabei die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen eingehalten haben.
Die bei der CS festgestellten Verfehlungen traten über Jahre hinweg - mehrheitlich vor 2014 - und wiederholt auf. Dabei ging es unter anderem um die Identifizierung der Vertragspartei, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, die Kategorisierung als Geschäftsbeziehung mit erhöhtem Risiko sowie notwendige Abklärungen bei erhöhtem Risiko und deren Plausibilisierung.
Kundenberater belohnt statt diszipliniert
Das zweite Verfahren betrifft «eine für die Bank bedeutende Geschäftsbeziehung mit einer politisch exponierten Person». Hier habe man insbesondere Mängel im Kontrollsystem und im Risikomanagement festgestellt, so die Finma weiter. Die Bank habe die Risiken, die von dieser Geschäftsbeziehung und vom damit betrauten (und inzwischen strafrechtlich verurteilten) Kundenberatern ausgegangen sind, über Jahre weder angemessen erfasst und begrenzt noch überwacht.
Der Kundenberater verletzte wiederholt und aktenkundig Compliance-Vorschriften. Anstatt ihn jedoch rechtzeitig zu disziplinieren, wurde er mit hohen Entschädigungen und positiven Mitarbeiterbeurteilungen honoriert.
Bekanntlich wird einem ehemaligen Vermögensverwalter der CS vorgeworfen, in Genf rund 100 Millionen Franken veruntreut zu haben, namentlich zu Ungunsten des georgischen Ex-Premierministers Bidsina Iwanischwili und russischer Kunden.
Fälle von sich aus gemeldet
Die Credit Suisse betont in einer Mitteilung, dass sie die von der Finma fokussierten Fälle von unabhängiger Seite habe überprüfen lassen und die identifizierten Mängel von sich aus gemeldet habe. «Die Schaffung einer starken Compliance-Kultur hat bei der Credit Suisse oberste Priorität. Diese individuelle und kollektive Verantwortung nehmen wir sehr ernst», heisst es im Communiqué.
Tatsächlich hat die Grossbank seit 2015 kräftig in die Compliance investiert. Im Oktober 2015 gliederte die Bank unter anderem den Bereich «Legal and Compliance» auf und schuf die eigenständige Funktion «Group Compliance and Regulatory Affairs», die direkt dem CEO unterstellt ist. In weniger als drei Jahren seien zudem über 800 zusätzliche Compliance-Spezialisten eingestellt worden, so die Credit Suisse.
Verbesserungen registriert
Auch die Finma erkennt an, dass die Credit Suisse bereits seit Ende 2015 mehrere Massnahmen zur Stärkung ihrer Compliance ergriffen und mit der Finma kooperiert habe. Es habe teilweise bereits «substantielle Verbesserungen» gegeben, so das Aufsichtsorgan. Dennoch ordnet die Finma zusätzliche Massnahmen an und dass die Bank bereits ergriffene Schritte schneller umsetzt.
So muss die Credit Suisse die Kontrollsysteme und -prozesse anpassen. Dabei muss sie beweisen, dass Geschäftsbeziehungen und Transkationen mit erhöhten Risiken angemessen erkannt, kategorisiert, überwacht und dokumentiert sind. Ein unabhängiger Beauftragter wird dies überprüfen.
Eine Massnahme bis Ende 2019 ist, dass sämtliche Rollen und Beziehungen eines Kunden für alle relevanten Stellen innerhalb der Bank auf Knopfdruck sichtbar sein müssen. Die Credit Suisse sei seit 2015 daran, eine solche Gesamtsicht zu implementieren.
Compliance-Kultur bei mehreren Banken überprüft
Im Zusammenhang mit den mutmasslichen Korruptionsfällen nahm die Finma seit 2015 bei mehreren Banken Abklärungen vor, ob Kunden von Schweizer Banken in diese Fälle involviert waren und ob die Banken dabei die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen einhielten.