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Partnervermittler Elite Partner lässt Betreibungen verschicken
Aus Espresso vom 16.04.2018. Bild: Elitepartner.ch
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Erschwerte Kündigung Inkasso-Büro betreibt Kundin von Elite Partner

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Onlinepartnervermittler Elite Partner kettet Mitglieder mit Kündiungsfristen und Vertragsverlängerungen an sich.
  • Wer sich wehrt und nicht zahlt, wird mit Mahnungen bombardiert.
  • Neu lässt Elite Partner sogar Betreibungen verschicken.
  • «Espresso» rät Betroffenen, Rechtsvorschlag zu erheben.

Frau S. aus dem St. Gallischen hatte sich im April 2016 bei Elite Partner angemeldet und eine Mitgliedschaft für sechs Monate gelöst.

Schon nach wenigen Treffen merkte sie jedoch, dass ihr diese Art der Partnervermittlung nicht behagte. «Ich traf immer wieder auf Männer, die in ihrem Profil nicht ganz die Wahrheit angaben. Entweder lebten sie noch mit ihrer Frau zusammen, waren älter oder hatten mehr Kinder.»

Kündigung nur per Einschreibebrief möglich

Vier Wochen vor Vertragsende teilte Frau S. Elite Partner per Mail mit, sie wolle ihre Mitgliedschaft nicht erneuern. Doch Elite Partner akzeptierte die Kündigung nicht. Laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte Frau S. drei Monate vor Vertragsende kündigen müssen. Und zwar mit einem Einschreibebrief an den Firmensitz in Hamburg.

Solche Formalitäten akzeptierte wiederum Frau S. nicht. Sie recherchierte im Internet und erfuhr in früheren Beiträgen der Sendungen «Espresso» und «Kassensturz», dass solche Verträge jederzeit kündbar seien. Frau S. reklamierte. Als Antwort bekam sie Mahnungen. Eine nach der anderen.

Schliesslich schaltete sich ein Inkassobüro ein. Zum ursprünglichen Mitgliederbeitrag von 800 Franken kamen jetzt noch Mahnspesen und Gebühren von rund 400 Franken. Doch S. liess sich nicht einschüchtern. Auch dann nicht, als sie eine Betreibungsandrohung einer Anwaltskanzlei im Briefkasten fand.

Inkassobüro und Anwaltskanzlei arbeiten eng zusammen

Schliesslich kam Post vom Betreibungsamt. Frau S. erhob Rechtsvorschlag und wähnte die Angelegenheit damit als erledigt. Doch weit gefehlt: Wenige Tage später kommt das nächste Schreiben des Anwaltsbüros: Sie solle den Rechtsvorschlag zurück ziehen, sonst werde man ein Gerichtsverfahren anstrengen, «was erfahrungsgemäss mit weiteren Umtrieben und Mehrkosten verbunden ist».

Pikant: Das Inkassobüro und das Anwaltsbüro haben ihre Büros an der gleichen Postadresse in Schlieren.

Die Betreibung ist ein neuer Versuch, Kunden unter Druck zu setzen

Dass ein Onlinepartnervermittlungsbüro ehemalige Kunden für angeblich offene Forderungen via Inkassobüro betreiben lässt, ist neu. Erheben die Betriebenen Rechtsvorschlag, ist das Verfahren unterbrochen. Der Anbieter müsste dann in einem Zivilprozess die Rechtmässigkeit seiner Forderung feststellen lassen.

Dieses Risiko ist den Anbietern aber zu gross. Sollte ein Gericht die Einschätzung sämtlicher Rechtsexperten bestätigen, wonach Onlinepartnervermittlungsverträge jederzeit kündbar sind, so hätte dieses Urteil Auswirkungen auf Tausende von Verträgen.

Aus diesem Grunde versuchen Elite Partner, Parship und Co. ihre Forderungen über Mahnterror einzutreiben.

Im Falle der «Espresso»-Hörerin S. aus St. Gallen hat Elite Partner die Forderung – vermutlich für einen eher symbolischen Preis - dem Inkassobüro verkauft. Das Inkassobüro schlägt Mahnspesen und Gebühren dazu und macht so mit der Angst vieler Konsumentinnen und Konsumenten vor einer Betreibung ein gutes Geschäft.

Bei «Espresso»-Hörerin S. aus St. Gallen ist das Inkassobüro allerdings an die Falsche geraten. S. lässt sich nicht erpressen und rät auch anderen Betroffenen, Widerstand zu leisten.

Ob das Inkasso- respektive das Anwaltsbüro seine Drohungen wahrmacht und den Fall tatsächlich vor Gericht zieht, bleibt abzuwarten. Fortsetzung folgt.

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22 Kommentare

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  • Kommentar von Robert Tschiemer  (R.T.)
    Aus meiner eigenen Erfahrung: Am besten beim SECO Beschwerde einreichen, denn Missbrauch bei Partnervermittlungen ist weit verbreitet. Das SECO kann sowohl abmahnen als auch klagen (Suche nach "Beschwerde wegen anderer unlauterer Geschäftspraktiken melden"). Elite Partner und Parship und sind dieselbe Firma, welche beide neuerdings sehr aggressiv ihre Kunden betreiben. Dieses aggressive Vorgehen scheinen mit der kürzlichen Übernahme von Parship/EP durch ProSiebenSat.1 Media SE einherzugehen
  • Kommentar von Franziska Schulthess  (F.S.)
    Ich habe kürzlich die Kündigung 7 Wochen vor Vertragsablauf geschickt. EP beharrt auf die Verlängerung des Vertrags um weiter 12 Monate. Ich verwies auf OR 406ff. Sie halten daran fest dass ich wissentlich eine AGB akzeptierte, bei der eine andere Kündigungsfrist eingetragen ist. Ausserdem sagte sie, sie sei keine Ehe-und Partnerschaftsvermittlung und unterliegen deswegen nicht diesen speziellen Bestimmungen nach OR.

    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. :-(
  • Kommentar von Ch. Helfenstein  (Ch. Helfenstein)
    Ich will den Beitrag als solches nicht in Frage stellen. Aber die Termine verwirren mich. Vertragsabschluss für 2 Jahre April 2016, Kündigung 4 Wochen vor Vertragsablauf, also März 2018, darauf folgen mehrere Mahnungen und eine Betreibungsankündigung. Anfang März, also vor der Kündigung des Vertrages erfolgt die Betreibung. Ab einreichen der Betreibung bis Zustellung an Schuldner vergehen 8- 14 Tage. Somit musste diese Mitte Februar eingereicht werden. Was habe ich überlesen?
    1. Antwort von SRF (SRF)
      Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es gab im Text tatsächlich eine Unstimmigkeit im zeitlichen Ablauf. Wir haben das korrigiert.