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Eternit-Prozess Schmidheiny wegen fahrlässiger Tötung zu 3.5 Jahren verurteilt

  • Ein Geschworenengericht im italienischen Neapel hat den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
  • Bei dem erstinstanzlichen Urteil in einem weiteren Eternit-Verfahren geht es um den Tod eines ehemaligen Mitarbeiters.

Wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete, hatte der Mann in einer Eternit-Fabrik bei Neapel gearbeitet und war dort dem gesundheitsschädigenden Asbest ausgesetzt. Das Urteil lautet auf fahrlässige Tötung.

Das Urteil verstosse gegen italienisches Recht und gegen fundamentale Rechtsprinzipien, teilte Schmidheinys Sprecherin mit. Die Verteidigung kündige deshalb Rekurs gegen dieses «Fehlurteil» an. Das Geschworenengericht habe zwar den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung von acht Personen abgelehnt. Es habe aber die Beweise für die Unschuld Schmidheinys nicht vollständig gewürdigt.

Der 74-Jährige ist seit 2003 in Italien mit verschiedenen Verfahren konfrontiert. Dabei geht es um Hunderte durch Asbest erkrankte oder an asbestbedingten Krankheiten verstorbene Menschen im Zusammenhang mit den vier Eternit-Werken in Italien.

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