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EU-Wettbewerbspolitik Megafusion in der Zugbranche wird zum Prüfstein

Ganz egal, ob die EU-Wettbewerbskommission ihr Veto tatsächlich einlegt oder aber die Mega-Fusion doch noch durchwinkt – entgegen der neusten Meldungen: Der Entscheid über die Bahnsparten von Siemens und Alstom wird die Wettbewerbspolitik der EU auf Jahre hinaus so oder so beeinflussen.

Gegen steigende Preise

Denn das Beispiel zeigt wie kein anderes der jüngeren Vergangenheit, dass Wettbewerbsregeln – nicht nur in der EU – neu überdacht werden müssen.

Um bei der EU zu bleiben: Dort wacht die EU-Wettbewerbskommission seit den 1990er Jahren darüber, dass innerhalb der EU keine Monopole entstehen. Denn Monopole verhindern den Wettbewerb. Und wo kein Wettbewerb, da steigen meist die Preise – zulasten der Konsumenten.

Doch immer mehr Experten stellen die Frage, ob der Fokus des Wettbewerbsrechtes auf den Binnenmarkt noch zeitgemäss sei. Ob es nicht sinnvoller wäre, im Innern etwas weniger Konkurrenz in Kauf zu nehmen – und dafür mit eigenen, europäischen Mega-Konzernen der Konkurrenz weltweit die Stirn bieten zu können. Dies sei vor allem gegenüber chinesischen Firmen nötig, die im Ausland oft mit Unterstützung Pekings operierten.

Ein gutes Training

Der Sinneswandel in Sachen Wettbewerbsrecht lässt sich am Beispiel Bahn gut zeigen: Siemens und Alstom wären gemeinsam die Nummer zwei auf der Welt, beim Bahnbau. Noch grösser ist nur die chinesische CRRC. Die Chinesen verkaufen Züge und Bahnanlagen für 30 Milliarden Euro jährlich und strecken die Fühler bereits nach Europa aus. Einen solchen Giganten könne man nur in Schach halten, wenn Europa gleichgrosse Industrieplayer habe, sagen die Befürworter eines Wettbewerbsrechtes von neuem Zuschnitt.

Die Gegner der Fusion der Zugssparten von Siemens und Alstom jedoch betonen, dass Wettbewerb im Kleinen immer noch das beste Training sei, um als Unternehmen konkurrenzfähig zu bleiben. Monopole zuzulassen, um sich chinesische Konkurrenz vom Hals zu halten, sei falsch.

Der Entscheid über Siemens und Alstom wird mitentscheiden, in welche Richtung sich das EU-Wettbewerbsrecht weiterentwickelt.

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