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Finma rügt Schweizer Privatbank Rothschild
Aus Rendez-vous vom 20.07.2018. Bild: Keystone
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Finma rügt Privatbank Rothschild hat schwer gegen Geldwäschereivorschriften verstossen

  • Die Bank Rothschild und eine ihrer Tochtergesellschaften haben gegen die Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationspflichten verstossen.
  • Zu diesem Schluss kommt die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) nach Abschluss eines letzten von insgesamt sieben aufsichtsrechtlichen Verfahren im Kontext des malaysischen Staatsfonds 1MDB.
  • Die Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der mutmasslichen Korruptionsaffäre rund um 1MDB.

«Obwohl bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung erste Hinweise bestanden, wonach dieser Kunde in Geldwäschereiaktivitäten involviert sein könnte, entschieden sich die Institute, diese Geschäftsbeziehung zu führen und später sogar erheblich auszubauen», begründet die Finanzmarktaufsicht (Finma) ihre Rüge.

Die Finma werde die von den Instituten bereits ergriffenen Verbesserungsmassnahmen prüfen lassen. Dafür setzt sie einen Prüfbeauftragten ein. Von Sanktionen gegen Rothschild war in der Mitteilung keine Rede.

Sieben Verfahren rund um malaysischen Staatsfonds

Das Verfahren gegen die Rothschild ist das letzte aufsichtsrechtliche Verfahren (ein sogenanntes «Enforcement») gegen Institute im Kontext von 1MDB. Insgesamt hat die Finma im Zusammenhang mit den Korruptionsfall um den malaysischen Staatsfonds 1MDB sieben Verfahren geführt.

Dabei wurde die Privatbank Coutts mit 6,5 Millionen Franken sanktioniert, die Auflösung der BSI nach der Übernahme durch EFG International verfügt und bei der Falcon Bank neben einer Geldsanktion die Geschäftstätigkeit stark eingeschränkt. Das Verfahren gegen die UBS stellten die Aufseher mit einer Rüge ein.

«Enforcement»-Verfahren der Finma

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Die Finma führt jährlich eine Vielzahl von «Enforcement»-Verfahren gegen Bewilligungsträger und meist nachgelagert gegen deren Organe, Eigner und Mitarbeitende. Die Finma kommuniziert in der Regel nicht zu einzelnen Enforcementverfahren.

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