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Flankierende Massnahmen Kampf gegen Lohndumping wird erschwert

Fehlbaren ausländischen Firmen dürfen Bussen nicht mehr direkt zugestellt werden. Manche Kantone kritisieren das scharf.

Wenn ein Betrieb aus der EU in der Schweiz einen Auftrag mit eigenen Angestellten ausführt, dann gelten Schweizer Regeln. Falls nun eine ausländische Firma gegen dieses sogenannte Entsendegesetz verstösst, so kann sie von den Behörden des Kantons, in dem die Arbeiten ausgeführt wurden, gerügt oder gebüsst werden.

Entsendegesetz

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Das Gesetz regelt den Arbeitseinsatz von Angestellten ausländischer Firmen in der Schweiz. Das Entsendegesetz ist Teil der sogenannten flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU. Es soll sicherstellen, dass die in der Schweiz minimal geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

In der Vergangenheit schickten zahlreiche Kantone solche Bussen etwa einer Schreinerei in Lörrach oder einer Baufirma im Vorarlberg direkt per Post zu. Doch im Dezember 2017 verbot der Bund diese Praxis ausdrücklich und ausnahmslos. Schliesslich könne der direkte Postweg ins Ausland illegal sein und sogar einen «verbotenen hoheitlichen Akt» darstellen, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einer Weisung an die Kantone.

Diplomatischer Schriftenverkehr

Es sei zu zahlreichen Reklamationen ausländischer Gebüsster gekommen, erklärt die zuständige Seco-Ressortleiterin Ursina Jud. Moniert worden sei dabei die «nicht rechtskonforme Zustellung amtlicher Schriften». Deshalb müssen die Kantone eine Busse oder eine Abmahnung jetzt dem Bund schicken. Dieser reicht das Schreiben weiter an die Schweizer Botschaft im Bestimmungsland, welche sie wiederum der dort zuständigen Behörde übergibt. Erst sie stellt das Schreiben schliesslich der betreffenden Firma zu.

Bei verschiedenen Grenzkantonen kommt das schlecht an. So rechnet das Aargauer Amt für Migration und Integration damit, dass sich die Sanktionsverfahren «erheblich verzögern» werden. Ausserdem sei mit «einem höheren administrativen Aufwand» zu rechnen. Ähnliche Befürchtungen gibt es im Kanton Basel-Stadt.

Der Vollzug des Entsendegesetzes wird weniger effizient – wenn nicht sogar infrage gestrellt.
Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit

Die schärfste Kritik an der neuen Regelung aber kommt aus Zürich, dem einwohnermässig grössten Schweizer Kanton: «Das neu vorgeschriebene Vorgehen erscheint praxisfremd», lässt sich das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit offiziell vernehmen. Denn nun müsse man mehr als 2000 Schreiben pro Jahr auf dem neuen, umständlichen Weg im Ausland zustellen.

Die Zürcher Behörden befürchten sogar, «dass die Dokumente die ausländischen Betriebe erst sehr spät oder gar nicht erreichen». Und weiter: «Der Vollzug des Entsendegesetzes wird damit so weniger effizient – wenn nicht sogar infrage gestrellt». Auch der Bundesrat war im letzten Sommer zum selben Schluss gekommen: Der Weg über den diplomatischen Kanal könne «Wochen bis Monate» dauern, schrieb die Landesregierung in einer Botschaft ans Parlament. Das könne den Vollzug durchaus «beeinträchtigen».

Besserung sollte bald kommen

Das Seco relativiert: Zwar komme es zu Verzögerungen, «aber es kann nicht generell von zusätzlichen Monaten gesprochen werden», so Ursina Jud. Umfragen bei den Kantonen hätten gezeigt, dass die Zustellung zwar länger dauern könne. Doch der Vollzug funktioniere «reibungslos».

Auch habe, anders als Zürich, Basel-Stadt und der Aargau, die Mehrheit der Kantone bereits früher auf das neue Regime umgestellt. Zudem habe die Schweiz keine Wahl: Erhalte eine ausländische Firma eine Busse direkt per Post aus der Schweiz, so könne sie diese allein schon deshalb anfechten, weil sie nicht rechtskonform zugestellt worden sei.

Das Seco setzt nun auf ein neues Übereinkommen des Europarats. Dieses soll die internationalen Abläufe bei amtlichen Schreiben vereinfachen und beschleunigen. Das Parlament muss dem Übereinkommen noch zustimmen. Dann sollten sich die Zustellungen amtlicher Schreiben über die Landesgrenzen hinweg wieder beschleunigen.

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