Es braucht jetzt im Gesetz eine Vorgabe, zumal sie sehr moderat ist. Es ist ein Verfassungsauftrag, dass beide Geschlechter in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten vertreten sind.
Für die bürgerlichen Parteien beschneidet der Bundesrat die Freiheit der Wirtschaft. Der Arbeitgeberverband spricht von einem «Schlag ins Gesicht».
Trotz Kritik an der Frauenquote: Der Bundesrat will den Unternehmen vorschreiben, dass sie den Frauenanteil in der Teppichetage vergrössern müssen.
Konkret heisst das: 30 Prozent Frauen in Verwaltungsräten, 20 Prozent Frauen in Geschäftsleitungen.
Dafür gibt der Bundesrat den Unternehmen zehn Jahre Zeit, um die Vorgaben zu erfüllen. Wer das nicht schafft, muss sich erklären – wird aber nicht bestraft.
Gudrun Sander ist Wirtschaftsprofessorin an der Universität St. Gallen und leitet das Rückkehrer-Programm für Frauen: «Women back to Business» .
Sie ordnet die Pläne des Bundesrats ein – und sagt, warum der sanfte Druck des Bundesrats tatsächlich wirken könnte:
- Die Aufmerksamkeit für das Thema wird weiter steigen, Unternehmen werden gezielter suchen – der Druck auf Headhunter nimmt zu, intern wird sorgfältiger nach fähigen Frauen gesucht.
- Trotz fehlender Sanktionsmittel: Wer er es nicht schafft, die Quoten zu erfüllen, steht gegenüber der erfolgreichen Konkurrenz in der Branche schlecht da
- Eine höhere Frauenquote in Verwaltungsräten macht Sinn : Denn diese sind meist divers zusammengesetzt und erfordern nicht in jedem Fall eine «astreine Branchenkarriere», etwa eine vorgängige Kaderposition
- Im Gegensatz dazu erfordert der Aufstieg in die Geschäftsleitung eine «ausgewiesene Branchenerfahrung», also spezifisches Know-how und langjährige Expertise in einem Fachbereich. Hier dürfte es in manchen Branchen schwierig sein, die 20-Prozent-Quote zu erfüllen
- Die Vorteile der Geschlechterdurchmischung an der Unternehmensspitze: Vielfältigere Perspektiven in den Diskussionen und damit innovativere Lösungen; gleiche Chancen für alle heisst mehr Fairness und Durchsetzung des Leistungsprinzips