Worum es geht: Der Niedergang der Credit Suisse und die Notübernahme der Bank durch die UBS haben die Schwächen der Schweizer Finanzmarktregulierung schonungslos offengelegt. Bereits im April 2024 legte der Bundesrat einen Bericht zur Problematik «Too big to fail» vor – eine Auslegeordnung, was zu tun ist, damit ein Fall Credit Suisse sich nicht wiederholen kann. Wobei: Wiederholen kann sich ein solcher Fall sowieso nicht mehr, weil es nun keine Schweizer Grossbank mehr gibt, die eine strauchelnde UBS übernehmen könnte. In der Folge machte sich die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) an die Arbeit und leuchtete noch tiefer aus, was im Fall Credit Suisse alles schief lief. Jetzt startet der eigentliche Gesetzgebungsprozess, der in einer schärferen Bankregulierung enden soll.
Die Kapitalfrage: Mit wie viel Kapital soll die UBS künftig ihre ausländischen Töchter ausstatten soll, das steht schon seit Wochen zur Debatte. Jetzt ist klar, was bereits vermutet wurde: der Bundesrat unter Federführung von Finanzministerin Karin Keller-Sutter verlangt 100 Prozent hartes Kernkapital. Nur so sei sichergestellt, dass Verluste bei den Töchtern direkt aufgefangen werden. Bei der Credit Suisse hatten die weniger stark kapitalisierten Tochtergesellschaften das Mutterhaus zusätzlich in die Bredouille gebracht. Die CS-Töchter waren damals nur mit 45 Prozent hartem Kernkapital unterlegt.
Kapital kostet: Mit zwei Gutachten illustriert der Bundesrat heute die Konsequenzen aus diesen höheren Anforderungen für die UBS. Sie wird 19.7 bis 23.3 Milliarden Dollar zusätzliches Kapital aufbauen müssen. Das wird sie jährlich zwischen 0.8 bis 1.3 Milliarden Dollar kosten. Für den Aufbau soll sie 6–8 Jahre Zeit erhalten. Der Widerstand gegen diese aus Sicht der UBS überzogenen Auflagen ist programmiert. Die Vernehmlassung zu diesen neuen Kapitalanforderungen startet im Herbst. Wenn die Vorlage dann ins Parlament kommt, wird wohl nach Kräften vielseitig lobbyiert und debattiert. Eine Erleichterung hat die UBS allerdings erhalten, weil Schwellenwerte bei den Kapitalanforderungen des Stammhauses nach unten angepasst wurden.
Vielteiliger Werkzeugkasten: Die neuen Kapitalanforderungen sind nur das eine. Der Bundesrat hat eine Fülle von weiteren Massnahmen auf den Weg gebracht, um systemrelevante Banken schärfer beobachten und kontrollieren zu können. Ein paar Stichworte: Boni sollen nachträglich noch gekürzt oder sogar zurückgefordert werden können, die zuständigen Personen sollen klarer bezeichnet sein und sich ihrer Verantwortung nicht entziehen können (Senior Manager Regime). Die Finanzmarktaufsicht Finma soll schärfere Zähne kriegen, früher eingreifen und Bussen aussprechen können.
Langwierige Umsetzung: Der Bundesrat hat sein Massnahmenpaket auf den Tisch gelegt, etwas mehr als zwei Jahre nach dem CS-GAU am 19. März 2023. Nun zeigt sich auch immer deutlicher, wie lange die Umsetzung der schärferen Bankenregulierung noch brauchen wird. Zuerst starten nun die Vernehmlassungen, dann kommen die parlamentarischen Debatten, auch ein Referendum könnte noch folgen. Beim schärfsten Mittel, den höheren Kapitalanforderungen, wird die Inkraftsetzung frühestens auf 2028 erwartet. Dann hat die UBS bis zu acht Jahre Zeit, um die neuen Kriterien zu erfüllen. Das wäre dann 2036 und 13 Jahre nach dem CS-Fiasko.