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Gericht hat entschieden Kein Erfolg für Ticketcorner mit Beschwerde gegen Fusionsverbot

  • Die angestrebte Fusion von Ticketcorner und Starticket ist weiterhin nicht möglich.
  • Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde der Ticketcorner Holding AG gegen das Weko-Verbot für den Zusammenschluss mit Starticket nicht eingetreten.
  • Die beiden Ticket-Anbieter können den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Mai vergangenen Jahres den Zusammenschluss von Ticketcorner und Starticket untersagt. Die Ticketcorner Holding AG gehört je zur Hälfte der Ringier-Gruppe und der CTS Eventim-Gruppe. Starticket wird vom Medienkonzern Tamedia kontrolliert.

Die Weko begründete ihr Veto zur Fusion mit der marktbeherrschenden Stellung, welche den Wettbewerb beseitigt hätte. Vor dem Bundesverwaltungsgericht verneinte Ticketcorner eine aktuelle oder zukünftige marktbeherrschende Stellung.

Das Unternehmen machte zudem geltend, eine Fusion dürfe gemäss Gesetz nur verboten werden, wenn sich die Entwicklung der Marktstruktur klar genug voraussagen lasse. Dies sei im vorliegenden Fall nicht möglich.

Kein Streitgegenstand vorhanden

Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem am Donnerstag publizierten Urteil nicht auf die Beschwerde eingetreten. Es begründete den Entscheid damit, dass kein Streitgegenstand vorhanden sei, weil die Tamedia gegen das Fusionsverbot keine Beschwerde eingereicht habe. Der Medienkonzern habe seinen Aktionären in einem Brief mitgeteilt, das Zusammenschlussprojekt nicht mehr weiterzuverfolgen.

Im Urteil schreibt das Bundesverwaltungsgericht, die vorliegende Konstellation mit nur einer beschwerdeführenden Fusionspartei sei bisher weder von Gerichten geprüft, noch von der Lehre diskutiert worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil B-3871/2017 vom 03.05.2018)

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