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Pensionskassen-Umfrage
Aus ECO vom 09.10.2017.
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Gescheiterte Rentenreform Pensionskassen werden Umwandlungssätze senken

Das Nein zur Altersvorsorge 2020 zwingt viele Pensionskassen zum Handeln. Der Umwandlungssatz im überobligatorischen Bereich fällt weiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Umwandlungssatz sinkt bei einigen Kassen auf unter 5 Prozent
  • Um die heutigen Renten beizubehalten, müssen die Sparbeiträge erhöht werden
  • Der Spagat: Umverteilung zulasten der Jungen stoppen, ohne die älteren Generationen allzu stark zu benachteiligen.

In einer Exklusiv-Umfrage hat «ECO» die wichtigsten Pensionskassen der Schweiz nach ihren künftigen Umwandlungssätzen befragt. Das Resultat: von 37 Kassen, die ihre Sätze publik machten, werden rund zwei Drittel den Umwandlungssatz innerhalb der nächsten Jahre senken, einige davon auf unter 5 Prozent (siehe Tabelle).

Das bedeutet: Dieser Umwandlungssatz reicht aus, um das Kapital über 20 Lebensjahre nach der Pension zu verteilen.

Dieser so genannte umhüllende Satz schliesst den obligatorischen Bereich der Altersguthaben, der von Gesetzes wegen mit 6,8 Prozent verzinst werden muss, mit ein. Für den überobligatorischen Bereich hat «ECO» näherungsweise den Umwandlungssatz ermittelt. Dieses Jahr beträgt er im Mittel 4,9 Prozent. 2018 werden es noch 4,6 Prozent sein.

Kassen reagieren auf gescheiterte Rentenreform

Die Pensionskassen sind unter Zugzwang. Der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent ist rein rechnerisch tatsächlich seit Jahren zu hoch. Grund sind die steigende Lebenserwartung und die anhaltend tiefen Renditen auf dem Pensionskassen-Kapital.

Pensionskassen-Experte Josef Zopp von Weibel, Hess & Partner: «Viele Kassen haben gehofft, dass der Gesetzgeber den Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf 6 Prozent senkt.

Das ist nicht geschehen, was dazu führt, dass der Druck im überobligatorischen Bereich weiter zu nimmt. Die Verluste aus dem BVG-Obligatorium werden quersubventioniert mit den überobligatorischen Guthaben.»

Josef Zopp glaubt, dass in den nächsten Wochen zahlreiche der über 1700 Pensionskassen Senkungen ihrer Umwandlungssätze ankündigen werden. Die Kassen stecken aber in einem Dilemma. Kürzen sie den Umwandlungssatz, so kürzen sie die Renten. Es sei denn, der Arbeitgeber schiesst zusätzliches Geld ein, um Einbussen für die älteren Jahrgänge abzufedern.

Finanzstarke Unternehmen wie Novartis oder Swiss Re, aber auch öffentlich-rechtliche Kassen wie die des Kantons Zürich oder der Post haben dies bereits getan.

Gemäss Josef Zopp bedeuten tiefere Umwandlungssätze auch, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft höhere Sparbeiträge werden einzahlen müssen, um das Leistungsniveau bei der Rente beibehalten zu können.

Umhüllende Umwandlungssätze Schweizer SMI-Unternehmen

UnternehmenUmwandlungssatz umhüllend 2017
Umwandlungssatz umhüllend 2018
ABB6.256.05
Credit Suisse
5.945.81
Julius Bär
5.445.44
Novartis
5.35
5.35
Lonza6noch offen
Swiss Life
5.655.65
Swisscom6.045.76
Swiss Re
5.385.36
UBS5.445.43
Zürich Versicherung
5.95.75
Durchschnitt aller befragten Kassen
5.7
5.57
Median aller befragten Kassen
5.65
5.47

Umwandlungssätze Überobligatorium SMI-Unternehmen

Unternehmen
Umwandlungssatz Überobligatorium 2017
Umwandlungssatz Überobligatorium 2018
ABB5.75.3
Credit Suisse
5.084.82
Julius Bär
4.084.08
Novartis3.93.9
Roche55
Lonza5.2noch offen
Swiss Life
4.54.5
Swisscom5.284.72
Swiss Re
5.07
5.04
UBS4.084.06
Zürich Versicherung
54.7
Durchschnitt aller befragten Kassen
4.94.6
Median aller befragten Kassen
5
4.7

Berechnungsgrundlage: Unternehmensangaben und eigene Berechnungen.

Gar keine Angaben zum Umwandlungssatz machten: Adecco, Geberit, Givaudan, Lafarge-Holcim, Nestlé, Richemont, SGS, Sika.

Was ist der Umwandlungssatz?

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Mit dem Umwandlungssatz rechnet man das angesparte Alterskapital in eine jährliche Rente um. Massgebend für die Höhe des Satzes sind die statistische Lebenserwartung und die mutmassliche Verzinsung des Kapitals. Im Gesetz ist der Umwandlungssatz für das obligatorische Guthaben mit 6,8% festgelegt. Rechnerisch ist dieser seit Jahren zu hoch.

Das Obligatorium

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Unter das Obligatorium fallen PK-Beiträge von Löhnen bis maximal 84'600 Franken pro Jahr. Für höhere Löhne gilt das sogenannte Überobligatorium. In diesem Bereich dürfen Pensionskassen einen tieferen Umwandlungssatz anwenden.

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